Durch 1&1 Telecom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1251 Views | 17.11.2017 | 12:54 Uhr
geschrieben von Elke Röthig

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Vertragskündigung durch 1&1

Bestell-/Kundennummer: 7876840

. da der Vordienstleister seine Telefon-und Internetleitungen stilllegt.

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich bin seit mehr als zehn Jahren Kundin bei 1&1 und war eigentlich immer zufrieden.

Am 30.10.2017 (Posteingang bei mir) erhielt ich nun die außerordentliche Kündigung von 1&1 (Grund siehe oben). Das betrifft neben dem Telefon-und Internet-Anschluss auch meinen Mobilfunkvertrag. Im Schreiben stand ein rückwirkender Termin, nach telefonischer Rückfrage stellte sich der 04.12.2017 als Kündigungstermin raus. Ich hoffe, dass das so stimmt. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass mit der Kündigung so lange gewartet wird, bis die kürzeste Kündigungsfrist Anwendung findet.

Mein Vertrag läuft noch bis zum 08.04.2018, also hatte er zum Zeitpunkt der Kündigung noch eine Restlaufzeit von fünf Monaten und acht Tagen, so dass laut AGB eine Kündigungsfrist von einem Monat rechtens ist.

Ich habe mal einen Verfügbarkeitscheck online gemacht. Da bietet mir 1&1 an meiner Adresse nach wie vor einen DSL 16.000 an, ohne jeglichen Hinweis darauf, dass "der Vordienstleister seine Telefon-und Internetleitungen stilllegt". Über die Werbung von 1&1 kann ich seither nur lachen.

Ich habe mir nun einen neuen Anbieter gesucht, komisch, der hat eine Leitung. Allerdings muss ich nun Kosten tragen, die mir ohne die Kündigung seitens von 1&1 nicht entstanden wären. Da sind im einzelnen Kosten für ein neues Modem in Höhe von 9,90 Euro, Kosten für die Rufnummer-Mitnahme in Höhe von 29,90 Euro und Anschlusskosten für den neuen Mobilfunkvertrag 9,95 Euro .

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: 49,75 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


27.11.2017 | 18:08
von Elke Röthig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.01.2018 | 18:20
von Elke Röthig endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!