Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 794 Views | 21.11.2017 | 06:29 Uhr
geschrieben von Hildegard Iker

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Guthabenauszahlung und versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 304310

Stillschweigende Preiserhöhung sowie Verzögerung der Auszahlung von Guthaben und Neukunden-Bonus.

Kunden-Nr. 304310 Zähler-Nr. S365000-5041311 Rechnungs-ID 1V. 237911-HI. -5041311/335559

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, das Guthaben aus der Abrechnung vom 08.11.2017 in Höhe von 270,05 Euro zuzüglich des unter Ziff. Vier Vertragsrelevante Informationen (Stand 01.01.2018) genannten Neukunden-Bonus in Höhe von 127,04 Euro innerhalb einer Frist von zehn Tagen, d. h. bis spätestens 01.12.2017 auf mein Konto zu überweisen. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Forderungseinziehung beauftragen.

Weiterhin bestehe ich auf einer formellen schriftlichen Mitteilung, zu welchem Termin die in Ziffer 4 genannten Preise wirksam werden sollen, da diese Preise von der derzeit gültigen vertraglichen Vereinbarung deutlich abweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Iker

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung von 397,09 binnen zehn Tagen sowie Rücknahme nicht angekündigter Preiserhöhung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.11.2017 | 06:29
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Iker,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sicher ist das nicht die richtige Plattform für eine vollständige inhaltliche Klärung Ihrer Fragen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns künftig die Gelegenheit geben könnten, Ihre Fragen vor einer Eskalation, mit Ihnen gemeinschaftlich zu klären.

Wir nehmen gerne Stellung:

Ihre Auszahlungen aus Ihrer Abrechnung vom 08.11.2017 sind bereits an Sie unterwegs.

Sie kennen das sicher auch aus anderen Firmen, dass Auszahlungen turnusmäßig über den Monat verteilt erfolgen.

Ihre neuen Preise werden ab dem 01.01.2018 wirksam.

Insofern haben Sie das Ihnen mitgeteilte Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist bis zum 01.01.2018.

Ihre Kündigung können Sie uns jederzeit bis dahin formlos per Mail, selbstverständlich auch schriftlich, übermitteln an: kundenservice spider monkey bev-energie.com

Selbstverständlich würden wir uns freuen, wenn Sie weiter unsere Kundin bleiben.

Bitte vergleichen Sie. Wir sind auch weiterhin mit unserem Angebot ganz vorne dabei.

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.11.2017 | 14:06
von Hildegard Iker | Regelverstoß melden
Hinter diesen dürren Zeilen verbirgt die BEV eine Preiserhöhung des Verbrauchspreises von 3,79 % sowie eine Erhöung des Grundpreises von immerhin 50 %. Jeder Leser mag selbst entscheiden, ob er dieses Vorgehen noch als seriös ansieht.
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21.11.2017 | 19:05
von Hildegard Iker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die von der BEV angesprochene außerordentliche Kündigung liegt dem Unternehmen als Fax seit dem 19.11.2017 15:49 h vor.


27.12.2017 | 09:27
von Hildegard Iker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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