Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 488 Views | 22.11.2017 | 05:43 Uhr
geschrieben von HELGA BLAHA

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Zwei Boni nicht ausgezahlt / Überzahlung nicht erstattet /

Bestell-/Kundennummer: Kunde 307099

Ich habe jedes Vertrauen in den Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH München verloren!

SCHLAGWORTE


Mir wurde seitens der BEV zu Lieferbeginn vertraglich zugesichert:

- einmaliger Wechselbonus von 15% des Jahresverbrauches
- 130 Euro Direktbonus

Nun erhielt ich am Ende des ersten Belieferungsjahres (30.09.2017) eine erheblich verspätete sowie völlig falsche Verbrauchsabrechnung.
Aus dieser ergibt sich nach Angabe der BEV zunächst ein mir zustehendes Guthaben in Höhe von über hundert Euro.

Der WECHSELBONUS in Höhe von 15% wurde GAR NICHT ERWÄHNT und IN KEINER WEISE ANGERECHNET!
Der DIREKTBONUS in Höhe von 130,- Euro wird GAR NICHT AUSBEZAHLT, sondern soll einfach mit künftigen Abschlagszahlungen verrechnet werden (obwohl die BEV meine Abschlagszahlungen ohnehin wegen meines geringeren Jahresverbrauches reduzieren will, dies aber auch nicht tut - der bisherige, hohe Abschlag wird einfach weiter widerrechtlich abgebucht).

Fakt ist, dass trotz Anmahnung weder meine Rückerstattung überwiesen wurde (laut BEV bereits vor zwei Wochen zur Zahlung angewiesen. völlig unglaubwürdig!).
Beide Boni wurden bislang auch nicht gezahlt, obwohl ich nachdrücklich darauf hingewiesen habe, dass ich mit einer Verrechnung des Direktbonus nicht einverstanden bin.

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Der Wechselbonus fällt bei der BEV komplett unter den Tisch!

Ich bin entsetzt, dass ich hier meinem Geld (mehrere hundert Euro!) endlos hinterherlaufen muss und habe Angst, dass ich wohl erst mit der Beauftragung eines Anwaltes meine Boni und die Überzahlung erhalte.

Wie kann es sein, dass ein Versorger Kunden mit Boni-Versprechen, die vertraglich ganz klar geregelt sind, zunächst "angelt" und dann nicht zahlen will?

Dass dann auch noch angeblich bereits getätigte Zahlungsanweisungen seitens der BEV wochenlang ihren Weg auf die Konten der Kunden nicht finden, ist nicht nur befremdlich, sondern auch unseriös.

Mein Vertrauensverhältnis zu diesem Unternehmen ist zerrüttet und ich werde den Vertrag kündigen, da mir hier Gelder seitens der BEV vorenthalten werden.

Ich erwarte nun, dass die BEV:
- mein Guthaben aus der Überzahlung sofort zurückerstattet
- den vertraglich vereinbarten Wechselbonus 15% des Jahresverbrauches erstattet
- den Direktbonus 130,- Euro erstattet (mit einer Verrechnung gegen die Abschlagszahlungen bin ich NICHT einverstanden; dies war auch nie vertraglich vereinbart)

Ebenso fordere ich die Erstellung einer korrekten Verbrauchsabrechnung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Zahlung des Wechselbonus / sofortige Zahlung des Direktbonus / sofortige Rückerstattung meines Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2017 | 05:43
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Blaha, das sind harte Worte! Schade, dass Sie so verärgert sind. Wobei Ihre Anliegen doch recht einfach auch im direkten Gespräch zu klären sind. Sie hatten uns am 18.11.2017 angeschrieben. Die Zeit zu einer persönlichen Antwort wollen Sie uns offensichtlich nicht mehr lassen. Ohne dass wir an dieser Stelle weiter auf Ihre Anwürfe oder Ihre Rechtssicht eingehen, daher nur kurz: Wir haben Ihre Anliegen in Ihrem Sinne erledigt. Ihren Abschlag haben wir wunschgemäß rückwirkend angepasst. Die Differenzbeträge haben wir Ihnen bereits erstattet. Wir bedauern Ihre Aufregung sehr. Das sollte so nicht notwendig sein. Falls Sie noch Fragen haben, kommen Sie gerne wieder direkt auf uns zu. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.11.2017 | 21:35
von HELGA BLAHA gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bedanke mich für die schnelle Erledigung seitens der BEV.




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