Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 1402 Views | 28.11.2017 | 09:59 Uhr
geschrieben von Henning Cordes

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes liefert Paket nicht aus und gibt keine Rückmeldung

Bestell-/Kundennummer: 35315106210359

Die Sendung befindet sich in der Zustellung seit dem 23.11. und wird nicht zugestellt.

Die Sendung 35315106210359 befindet sich in der Zustellung seit dem 23.11. und wird nicht zugestellt. Bereits drei mal hab ich per E-Mail beim Hermes Kundenservice nachgefragt und keine Reaktion erhalten. Auszug aus der Sendungsverfolgung: 23.11.2017 08:26:39 Die Sendung befindet sich in der Zustellung. 23.11.2017 01:01:06 Die Sendung ist im Hermes Verteilzentrum Bremen eingetroffen. 21.11.2017 22:36:05 Die Sendung wurde im Hermes Logistikzentrum sortiert. 18.11.2017 09:15:43 Die Sendung ist bisher nicht am Hermes Verteilzentrum Bremen eingetroffen. 11.11.2017 07:50:30 Die Sendung wurde Hermes angekündigt und wird vom Versender für den Versand vorbereitet.
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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Sofortige Zustellung der Sendung und Erläuterung der Verzögerung.


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
19.12.2017 | 14:53
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Henning Cordes, vielen Dank für Ihren Beitrag. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie Ihre Sendung nicht ordnungsgemäß erhalten haben. Bitte wenden Sie sich zur abschließenden Klärung an Ihren Versender. Als Vertragspartner übernimmt dieser alles Weitere für Sie. Herzliche Grüße aus Hamburg, Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.11.2017 | 17:02
von ReclaBoxler-1223579 | Regelverstoß melden
§ 421
Rechte des Empfängers

(1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern.

Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen,

so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag
im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen;

der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.

05.12.2017 | 11:41
von Henning Cordes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2018 | 18:59
von Henning Cordes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes hat sich irgendwann Ende 2017 gemeldet und mitgeteilt, dass die Sendung verloren gegangen ist. In der Mail war jedoch keine Paketnummer oder ähnliches, um es dem Verkäufer auch zu "beweisen". Ich habe nun heute eine Ersatzlieferung vom China Shop erhalten. Das von hermes verursachte Problem ist nun also gelöst. Das liegt jedoch nicht an hermes, sondern am China Shop. Ich werde bei jeder mir sich bietenden Gelegenheit auf hermes verzichten




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