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473 Views | 06.12.2017 | 10:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6329679
Bestell-/Kundennummer: 166839
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Endabrechung vom 22. November 2017 wurde ein falscher Verbrauchs- und Grundpreis abgerechnet. Hintergrund ist eine versteckte Preiserhöhung in der Endabrechung vom November 2016, die sich zudem auf 1.2.2017 bezieht (abgerechnet wurden diese aber von Nov. 2016 bis Nov. 2017). Der Grundpreis wurde dabei um 79 % erhöht. Ich erwarte eine Korrektur der Endabrechung und die Erstattung des Guthabens in Höhe von 56,45 €. Die BEV Energie kann ich unter diesen Umständen nicht weiterempfehlen.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Korrektur der Endabrechnung und Erstattung des Guthabens von 56,45 €
ofortantwort
06.12.2017 | 10:12
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde, Danke für Ihr Feedback. Das sehen Sie nicht wirklich richtig. Die Anpassung Ihrer Preise ist zu 2017 auf der Grundlage der Anpassungen von staatlichen Abgaben und Umlagen erfolgt. Die Anpassung erfolgte keinesfalls "verdeckt", wie bereits Ihrer Aufstellung zu entnehmen ist. Die Verteilung auf Arbeitspreis und Grundpreis war entgegen Ihrer Darstellung ausgewogen. Um Ihnen dennoch entgegenzukommen, haben wir Ihren Wünschen entsprochen. Wir bedauern, dass Sie uns mit einem solchen persönlichen Eindruck verlassen. Sie hatten im Laufe Ihrer Belieferung durch uns von unseren Preisvorteilen und verschiedenen Kampagnen zu Ihrem Vorteil profitieren können. Insofern bitten wir Sie, Ihren Eindruck ggf. nochmals zu überdenken. Herzliche Grüße
Ihr BEV Kundenservice-Team
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Nur für alle nochmal: Meine Berechtigung war vollkommen korrekt und die Erstattung keine Kulanz!