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298 Views | 04.12.2017 | 13:07 Uhr
geschrieben von Stefan Geiger
Hermes reagiert nicht auf Widerspruch und Auskunftsersuchen der gespeicherten Daten
In meinem Schreiben vom 6.11.2017 habe ich bei
Hermes brieflich um Auskunft und Widerspruch gem. §§ 34 und 28 Abs. 4 BDSG angefordert. Diese ist bis heute nicht bei mir eingetroffen. Dazu ist Hermes gesetzlich verpflichtet!
Mit Hermes gibt es mit der Lieferung immer wieder Probleme; dadurch entstanden einige Kontaktaufnahmen. Über diese Daten möchte ich informiert werden.
Meine Forderung an Hermes Germany GmbH:
Stellen Sie mir unverzüglich die entsprechenden Auskünfte zu und löschen Sie die geforderten Daten!
nach etwa 1 Monat
04.01.2018 | 13:04
Firmen-Antwort von:
Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service
Hallo Stefan Geiger, vielen Dank für Ihren Beitrag. Es tut uns leid, dass es in Bezug auf unseren Service zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Sie in Zukunft mit einem reibungslosen Service rechnen können. Herzliche Grüße aus Hamburg, Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
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