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296 Views | 12.12.2017 | 11:01 Uhr
geschrieben von Jürgen Soboll
Bestell-/Kundennummer: 121819343
Die Kündigung durch den neuen Versorger (zum nächstmöglichen Termin) nicht korrekt durch Grünwelt Energie bearbeitet worden, da als
Liefertermin durch Mainova der 01.07.2018 bestätigt wurde. Die Vertragsbindungen zum Tarif "grünstrom pur" sagen allerdings aus, dass der Vertrag keine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweist. Ich möchte den Anbieter dazu auffordern die Kündigung zeitnah umzusetzen und mir dieses zu bestätigen. Ich habe der Firma
Stromio am 22.11.2017 ein Einschreiben (persönlich) verschickt, mit der Bitte den bestehenden Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen, da ich ja den Tarif "grünstrom pur" habe. Die Firma Grünwelt Stromio hat sich bisher nicht bei mir gemeldet. Auf meiner Kontoseite bei Stromio steht jetzt: Vertragsbeginn: 1 Dezember 2017
Vertragsende 01.07 2018. Ich möchte zudem erwähnen, dass ich in Erwägung ziehe die Schlichtungsstelle
Energie einzuschalten.
Meine Forderung an Stromio GmbH:
Grünwelt Energie Tarif: "grünstrom pur" 4 Wochen Kündigungsfrist
ofortantwort
13.12.2017 | 08:41
Firmen-Antwort von:
Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Soboll, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Nach eingehender Prüfung Ihres geschilderten Sachverhaltes, teilen wir Ihnen mit, dass die internen Kündigungen automatisierte Prozesse sind, in die wir leider nicht eingreifen können.
Ihr Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von einem Monat und eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Da uns Ihr Kündigungsschreiben am 24.11.2017 erreicht hat, können wir eine Vertragsbeendigung zum 31.12.2017 vornehmen.
Jedoch möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie sich nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung unverzüglich an Ihren neuen Lieferanten wenden müssen, damit dieser noch rechtzeitig eine Anmeldung zum 01.01.2018 vornehmen kann.
Vielen Dank ReclaBox
Hat ja doch noch geklappt!