Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 243 Views | 07.12.2017 | 16:03 Uhr
geschrieben von Manuel Boensch

Immergrün Energie (Köln)

Falsche Verbrauchsabrechnung und nicht gezahlte Guthaben/Boni

Bestell-/Kundennummer: 28312O1285

Sehr
SCHLAGWORTE
geehrte Damen und Herren, die Verbrauchsabrechnung vom 09.11.2017 errechnet gem. Ihren Angaben ein Guthaben zu meinen Gunsten von 344,93€. Hierin fehlend sind die bisher nicht gezahlten Boni in Höhe von 49,81€ und 40,00€. Sie begründen das Fehlen mit: "Von den hiernach zu berücksichtigenden 737,81 € waren 89,81 € für bereits erstattete Guthaben bzw. wegen noch offener alter Forderungen abzuziehen. " Diese Aussage ist falsch; es gibt weder ein bereits erstattetes Guthaben noch offene alte Forderungen. Desweiteren sichern Sie eine zeitnahe Überweisung des Guthabens zu, was allerdings seit jetzt 4 Wochen nicht geschehen ist. Weiter in der Verbrauchsabrechnung unter dem Punkt "Geltende Tarife" ist mein aktueller Bruttomonatsgrundpreis mit 19,00€ beziffert. Bei Vertragabschluss betrug dieser noch 5,82€. Woher kommt diese Steigerung von ca. 325%? Eine transpartente und verständliche Mitteilung zur Preiserhöhung hat es nie gegeben; ohnehin ist die Größenordnung von 325% für den Strom-Grundpreis (beinhaltet beispielsweise Kosten für die Stromzähler und deren Wartung, aber auch eine fixe Pauschale für die Bereitstellung des Stroms) nicht mit der tatsächlich vorhandenen Kostenentwicklung begründbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Preiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft. Ich fordere Sie daher auf, mir innerhalb der nächsten 14 Tage das o. g. Guthaben inkl. der bei Vertragsabschluss festgelegten Bonuszahlungen zu überweisen. Darüberhinaus fordere ich Sie auf, die Grundpreiserhöhung zurückzunehmen.
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Meine Forderung an Immergrün Energie: Überweisung des Guthabens inkl. Boni und Rücknahme der Grundpreiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.12.2017 | 16:03
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Boensch,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.12.2017 | 20:27
von Manuel Boensch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld wurde inkl. Boni überwiesen. Bzgl. erhöhter Grundpreis wurde aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.




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