Immergrün Energie (Köln)
Preiserhöhung ohne Einhaltung gesetzlicher Fristen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Woche vom 27.11 zum 03.12 erhielt ich von Ihnen einen auf den 20.07 datierten Brief, in dem die Grundgebühr meines Gasvertrages von 12,02€ auf 21€ erhöht wurde. In dem Brief wurde mir ein Sonderkündigungsrecht bis zum 01.12 eingeräumt. Am 01.12 kündigte ich per E-Mail zum nächstmöglichen Termin und berief mich in einer weiteren E-Mail vom 02.12 auf mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.
Sie antworteten:
"Sofern Sie sich auf ein Ihnen eingeräumtes Sonderkündigungsrecht zum 01.12.2017 berufen, können Sie von diesem ebenfalls aufgrund Zeitablaufes keinen Gebrauch mehr machen, da uns eine entsprechende Kündigung Ihrerseits VOR diesem Datum hätte erreichen müssen. Dies war jedoch nicht der Fall. "
Hierzu ist zu sagen, dass es faktisch richtig ist, dass meine Kündigung Sie erst am 01.12 erreichte und nicht davor. Allerdings erreichte mich die Preiserhöhung erst in der Woche vom 27.11 zum 03.12, obwohl der Brief auf den 20.07 datiert war. Meines Erachtens ist für die gesetzlichen Fristen meine Kenntnisnahme der Preiserhöhung entscheidend, die erst in der Woche vom 27.11 zum 03.12 stattfand. Somit halte ich die Preiserhöhung nicht mit den gesetzlichen Fristen vereinbar und widerspreche dieser. Desweiteren fühle ich mich durch die Datierung des Briefes getäuscht. Selbst wenn die Preiserhöhung zum 01.12 rechtens wäre, was ich aufgrund der zu späten Information bestreite, entstünde ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht, welches zum 01.12 bzw. 02. 12 noch nicht abgelaufen wäre.
12.12.2017 | 12:23
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Dornheim,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung