Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 288 Views | 12.12.2017 | 12:23 Uhr
geschrieben von Alexander Dornheim

Immergrün Energie (Köln)

Preiserhöhung ohne Einhaltung gesetzlicher Fristen

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

in der Woche vom 27.11 zum 03.12 erhielt ich von Ihnen einen auf den 20.07 datierten Brief, in dem die Grundgebühr meines Gasvertrages von 12,02€ auf 21€ erhöht wurde. In dem Brief wurde mir ein Sonderkündigungsrecht bis zum 01.12 eingeräumt. Am 01.12 kündigte ich per E-Mail zum nächstmöglichen Termin und berief mich in einer weiteren E-Mail vom 02.12 auf mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.

Sie antworteten:

"Sofern Sie sich auf ein Ihnen eingeräumtes Sonderkündigungsrecht zum 01.12.2017 berufen, können Sie von diesem ebenfalls aufgrund Zeitablaufes keinen Gebrauch mehr machen, da uns eine entsprechende Kündigung Ihrerseits VOR diesem Datum hätte erreichen müssen. Dies war jedoch nicht der Fall. "

Hierzu ist zu sagen, dass es faktisch richtig ist, dass meine Kündigung Sie erst am 01.12 erreichte und nicht davor. Allerdings erreichte mich die Preiserhöhung erst in der Woche vom 27.11 zum 03.12, obwohl der Brief auf den 20.07 datiert war. Meines Erachtens ist für die gesetzlichen Fristen meine Kenntnisnahme der Preiserhöhung entscheidend, die erst in der Woche vom 27.11 zum 03.12 stattfand. Somit halte ich die Preiserhöhung nicht mit den gesetzlichen Fristen vereinbar und widerspreche dieser. Desweiteren fühle ich mich durch die Datierung des Briefes getäuscht. Selbst wenn die Preiserhöhung zum 01.12 rechtens wäre, was ich aufgrund der zu späten Information bestreite, entstünde ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht, welches zum 01.12 bzw. 02. 12 noch nicht abgelaufen wäre.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sonderkündigung zum 01.12 aufgrund von Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.12.2017 | 12:23
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Dornheim,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.01.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


10.01.2018 | 05:36
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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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