Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 709 Views | 13.12.2017 | 13:14 Uhr
geschrieben von Thomas Behnke

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Unterschlagung und Servicewüste

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 2017-2107422-4

Bereicherung auf Kosten anderer, Unterschlagung, MultiGamingStore

Wir haben über Check24 bei dem Shop MultiGamingStore das Videospiel Assassins Creed Origins Für die Sony Playstation 4 vorbestellt. Da zum Releasetag nicht geliefert wurde haben wir es spontan im Mediamarkt gekauft. Als dann das Paket ankam stellten wir fest es ist kein Inhalt drin gewesen. Das Paket war sehr aufgebläht und außer Luftpolster nichts drin. Dies haben wir mittgeteilt und sollten Fotos von dem Paket zusenden. Direkt getan dann keine Reaktion mehr. Erst auf erneuten Anfragen was los ist hieß es wir benötigen sie nochmal also nochmal zugeschickt. Wieder danach keine Reaktion und dann kam der Hammer für die abschließende Bearbeitung fordern diese Kopie meines Ausweieses und eine Versicherung an Eides Statt. Ab dem Punkt reicht es was für eine Bodenlose Frechheit. Wir haben nun die letzte Frist ausgesprochen ansonsten gehen wir Rechtlich gegen Check24 bzw. dessen Partner vor. Kundensupport seitens Check24 übrigens gleich Null.
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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.12.2017 | 16:09
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Zunächst wollen wir klarstellen, dass es nicht die Absicht ist Ihnen den Kaufbetrag für die – nach Ihrer Aussage – nicht erhaltene Ware vorzuenthalten. Da das Paket eventuell ohne Inhalt angekommen ist, benötigen wir für die weitere Bearbeitung eine glaubhafte Erklärung Ihrerseits.

Bitte verstehen Sie, dass es nicht unsere Absicht ist, Sie zu verärgern, oder zu beschuldigen. Jedoch kommen wir ohne ihre Stellungnahme mit Unterschrift nicht weiter. Auch ein Händler muss den Verlust der Ware bei dem zuständigen Versanddienstleister als Versicherungsfall einreichen. Dies kann nicht ohne Ihre Glaubhaftmachung, dass das Paket leer, war geschehen. Das Paket wurde nachweislich mit Inhalt an Sie versendet und wenn der Inhalt dann anschließend auf dem Transportweg entwendet wird, haben wir ohne Belege keine Chance. Es entsteht dadurch für Sie überhaupt kein Nachteil. Im Gegenteil, Sie sichern sich damit ab, dass das Paket leer war und Sie keine Ware erhalten haben. Je schneller wir dieses Schriftstück in Händen halten, desto eher kann eine Erstattung an Sie erfolgen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.12.2017 | 16:22
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


16.12.2017 | 16:11
von Thomas Behnke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.12.2017 | 17:43
von Thomas Behnke endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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