Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 1609 Views | 07.01.2018 | 08:53 Uhr
geschrieben von Alexander Möller

voxenergie GmbH (Berlin)

Vertragsabschluss ohne Einwilligung des Kunden

Bestell-/Kundennummer: KdNr.: 8790173785 und 8790173790

Ich bekam Anfang 2017 einen Telefonanruf von einer mir unbekannten Dame und Rufnummer, augenscheinlich im Auftrag der Voxenergie GmbH, welche mir Preisvergleiche von Strom- und Gastarifen vorstellen wollte. Der Zusendung eines Strom- und Gaspreisvergleiches stimmte ich telefonisch zu. Anstelle von Informationmaterial erhielt ich von meinem bisherigen Versorger, hier die ENBW, zwei Schreiben in welchen mir mitgeteilt wurde, dass die Belieferung von Strom und Gas zum 01.09.2017 und 01.10.2017 auf die Voxenergie übergehen würde.

SCHLAGWORTE

Nahezu parallel bekam ich zwei Schreiben von Voxenergie in welchem ich aufgefordert wurde Mittels Stammdatenblatt eine Beauftragung und Wechselvollmacht für Strom und Gas der Voxenergie mit Datum und Unterschrift zu übersenden. Dieser Aufforderung kam ich bis Dato und auch nach mehrmaliger Aufforderung nie nach und es liegt Ihnen somit keine von mir unterzeichnete Beauftragung oder Wechselvollmacht vor.

Ein Telefonanruf bei meinem bisherigen Versorger mit dem Hinweis keine Wechselvollmacht erteilt zu haben, war leider wenig hilfreich. Lediglich der Hinweis auf dieses bekannte und unlautere Geschäftsgebahren seitens der Voxenergie wurde geäußert. Die bisherigen monatlichen Abschlagszahlungen beliefen sich bei meinem alten Versorger auf jeweils 66. - € und 34. - € inklusive Rückerstattung zum Jahresende. Mittlerweile werden von meinem Konto jeweils 71. - € und 41. - € von der Voxenergie abgebucht, obwohl ich nie eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt habe. Es erschließt sich mir leider nicht, wie die Voxenergie an diese Daten auf legale Weise gekommen ist, zeigt jedoch die hohe krimminelle Energie ganz deutlich auf.

Meinen abschließenden Forderungen voran gestellt, verbiete ich hiermit ausdrücklich das rechtswidrige Abbuchen von meinem Konto zum 31.12.2017. Sollte im Januar 2018 weiterhin von meinem Konto abgebucht werden, ergeht sofortige Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft. Zukünftige Abschlußrechnungen sind schriftlich an mich zu übermitteln und werden dann gegebenenfalls und nach eingehender Prüfung von mir beglichen.

Mit Datum 18.12.2017 habe ich der GASAG AG mit Unterschrift den Auftrag gegeben, mich ab 01.01.2018, spätestens jedoch zum 01.02.2018, mit Strom und Gas zu versorgen. Diese Beauftragung und Wechselvollmacht wird Ihnen in den nächsten Tagen von der GASAG AG zugeschickt. Ich weise Voxenergie hiermit ausdrücklich und schriftlich auf folgendes hin:

1) Bei dem oben genannten Anruf handelt es sich beweisbar um eine unerlaubte Telefonwerbung, bei welcher der Angerufene während des Gesprächs zu einem Vertragabschluss gedrängt wird. Eine vorherige ausdrückliche Einwilligung meinerseits lag nicht vor und ist somit gesetzlich verboten. Eine Anzeige/Beschwerde bei der Bundesnetzagentur behalte ich mir vor.

2) Zukünftige rechtswidrige Abbuchungen von meinem Konto sind zu unterlassen, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft über die bereits unzulässig getätigten Abbuchungen behalte ich mir ebenfalls vor.

3) Die in Bälde bei Ihnen eingehenden Wechselvollmacht von der GASAG AG ist uneingeschränkt, vollumfänglich und unverzüglich Folge zu leisten. Spätestens mit der Frist zum 01.02.2018. Andernfalls wird der Rechtsweg eingeleitet.

4) Dieses Schreiben erfolgt per Einschreiben mit Rückschein zu meiner Beweissicherung.

5) Dieses Schreiben erhält in Mehrfertigung: die GASAG AG meine Rechtschutzversicherung, welche bereits telefonisch Kostenübernahme signalisiert hat mein Fachawalt für Vertragsrecht

6) Weitere Schritte, u. a. die Einschaltung der Verbraucherschutzzentrale oder eine mediale Einbindung behalte ich mir ebenfalls vor.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Unverzüglicher und uneingeschränkter Wechsel zur GASAG AG n. Eingang d. Wechselvollmacht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2018 | 15:51
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Möller, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie uns am 02.03.2017 beauftragt haben, Ihnen unseren Strom- und Gastarif bereitzustellen. Im Laufe des Telefonats wurde Ihnen auch mitgeteilt, dass Sie in den nächsten Tagen kein Informationsmaterial, sondern verbindliche Auftragsbestätigungen bekommen werden. Die Auftragsbestätigungen mit entsprechender Widerrufsbelehrung wurden Ihnen am 06.03.2017 zugesandt. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb die Tarife nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurden. Für Ihre Verträge für Strom (8790173785) und Gas (8790173790) wurden die Abmeldungen zum 31.01.2018 veranlasst. Diese müssen jedoch noch durch Ihren zuständigen Netzbetreiber bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abschläge bis zum Kündigungsdatum beglichen werden müssen. Sobald uns dann ein Endzählerstand vorliegt, erfolgt die jeweilige Abschlussrechnung. Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.01.2018 | 13:00
von Alexander Möller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort seitens der "Kundenbetreuung" ist einfach nur lächerlich.

Meine Zählerstände hatte ich bereits am 06.01.2018 Tagesaktuell übermittelt.

Eingang Drohschreiben voxenergie mit Datum vom 08.01.2018
- Abschaltung/Sperrung der Stromgasversorgung und damit verbundenen Kosten i. H.v. je 150. - €
- Erhebung einer Betrugsanzeige durch einen auf Rechnungsbetrug spezialisierten Rechtsanwalt
- Übergabe meiner Kundendaten an Schufa oder Boniversum
- Beilage eines Urteils vom Amtsgericht Göppingen v. 06. 05.2011, Az.: 2 C 1632/10

Der Wechsel zur GASAG AG wurde durch die voxenergie verhindert.

Eine rechtswidrige Abbuchung von meinem Konto im Januar 2018 erfolgte erneut.

Auf meine schriftlich übermittelten Forderungen wurde nie adäquat geantwortet.

Seit 15.01.2018 hat mein Anwalt für mich übernommen.




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