Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 337 Views | 24.12.2017 | 13:14 Uhr
geschrieben von Andreas Michael Horn

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Urlaubsterror Stornokosten

Bestell-/Kundennummer: Buchung 19577900

Gravierende Fehler auf der Webseite von Check24 Buchungsalptraum

Hier
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der Buchungsterror bei Check 24 Reisen und ein versauter Jahresurlaub und der Verlust der Residencia Permanente in Cuba! -->hier kurz die Schilderung meines Problems mit Check24 Reisen und 5 vor Flug---> Ich habe kurzfristig eine Reise (5 Tage vorher) gebucht, wo alles drunter und drüber ging in der Buchung, erst eine kostenlose Stornierung wegen falscher Flugdaten, diese war kostenlos da das Problem bei Check24 lag, dann eine weitere Buchung durch Check24 mit falschen Reisedaten die nicht geändert werden konnten über deren Webseite, nicht korrekte Sicherungsscheine mit der falschen Stornierten Reise. 900, falsche Rechnungsnummer, dadurch Rücküberweisung des Geldes auf mein Konto, usw. Anbei die Konversation mit Check 24 und von mir festgehaltenen Fotos der Webseite mit Datum und Uhrzeit im unterem Bildrand. (man beachte Rückflug der zweiten von Check 24 gebuchten Reise, ein Tag später! . 900) (Änderungsversuche der …. 881 die missglückten durch Problem auf der Webseite) (plötzlicher Tausch der Buchungsnummer auf der Webseite von Check 24) und wieder falsche Rückreisedaten. Ich hatte
SCHLAGWORTE
zu keiner Zeit die richtigen die korrekten Buchungsdaten per Veranstalterrechnung vorliegen (04.12.17 Foto Webseite …. 881 die Details waren nur zur Buchung …. 900 verfügbar)! Die Daten wurden mir viel zu spät zu gesendet (Zug zum Flug, hätte Ich gar nicht in Anspruch nehmen können, da diese von der. 900 waren!) und des weiteren, es konnten die von ihnen mit „nicht“ korrekten Reisedaten (Do. - Fr.) versehene Reise – geändert -- storniert – oder ähnliches gemacht werden, wohl ein gravierender IT Fehler auf Ihrer Webseite (siehe Foto. 881- Webseite öffnete sich mehrfach ohne Möglichkeiten was zu ändern!)! Für mich war in diesem Fall, nur die „Webseite“ bindend, dort wo auch die AGBs stehen und alle anderen notwendigen Informationen stehen sollten! Ich wollte damit nochmalig zum Ausdruck bringen, das über die ---> „Webseite“ “ (Abschluss nur innerhalb von 3 Werktagen nach Buchung möglich) “ (siehe Fotos Webseite!) – Stornierungen etc. möglich waren, keine Einsicht in: AGB Reiseveranstalter - Rechnung und Sicherungsschein_Buchungsnummer …. 881 - Rechnung_Buchungsnummer …. 881 - terms-and-conditions. pdf! Auch das ständige wechseln der Reisedaten auf Ihrer Webseite Do-Fr / Do-Do (siehe Fotos Webseite!) und das wechseln der Buchungsnummer (…. 881 ↔. 900) (siehe Fotos Webseite!) waren in diesem Fall nicht sehr dienlich, da hier wohl ein größeres Problem bei der IT lag. (siehe Fotos) lediglich bei der …. 900 bekam ich Informationen über den Flug, nur dort hätte ich Änderungen vornehmen können, dieses wäre aber Blödsinn gewesen da diese Reise von Ihnen Storniert wurde! Da die Rücküberweisung zu spät kam, konnte ich das Geld vor dem Flug nicht Abheben, daraus schlussfolgerte auch kein Reiseantritt. Des weiteren hatte ich erst eine Reise von Check24 Bezahlt, die von Check 24 Storniert wurde und dessen Zahlung nicht akzeptiert wurde. Man, man, so schnell nicht wieder, bei Check 24 eine Buchung zu machen ist in jeden Fall eine Herausforderung an Mensch und Maschine und hat mit keinerlei Vorfreude auf Urlaub zu tun! Da Ich schon für mich und Freunde über diese Webseite Gebucht habe, werde ich wohl lieber allen empfehlen direkt über den Anbieter dieses vorzunehmen und nicht über Check 24.
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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Minimum Übernahme der Stornokosten


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


29.12.2017 | 12:51
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


29.12.2017 | 13:08
von Andreas Michael Horn | Regelverstoß melden
---> Check 24
Ihre Pauschalreisebuchung Nr. 34704881
Sehr geehrter Herr Horn,

wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, lagen Ihnen zu jeder Zeit die korrekten Buchungsdaten per Veranstaltungsrechnung vor, daher sehen wir keine Grundlage für die Übernahme der Stornierungskosten Ihrer nicht angetretenen Reise.

--->A. Horn
wie ich ihnen nochmalig mitteilen muss, das zurück überwiesene Geld der bezahlten Reise die Sie Storniert haben, kam zu spät um dieses rechtzeitig vor dem Flug abzuheben und erneut am Flugplatz zu hinterlegen! Daher schon drifte mich hier keine Schuld und nicht nur abgesehen von den anderen Unstimmigkeiten bei der Buchung und bei ihrem Buchungssystem. Fehlerhafte An – Abreisetage und keine Möglichkeit eines Abschlusses (3 Tage nach Buchung!), nachträglich einer Reiserücktrittversicherung etc.
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14.01.2018 | 14:02
von Andreas Michael Horn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.02.2018 | 09:38
von Andreas Michael Horn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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