335 Views | 28.12.2017 | 17:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9565889

Travelgenio (Madrid)

Mit bezahltem NIKI-Rückflug einfach sitzen gelassen

Bestell-/Kundennummer: Buchungscode MV5NCW

Bei Travelgenio Hin- und Rückflug mit NIKI nach Gran Canaria gebucht. Nach NIKI-Pleite von Travelgenio in Gran Canaria sitzen gelassen. Musste Rückreise selbst organisieren und bezahlen.

Ich hatte meinen Flug mit NIKI nach Gran Canaria über Travelgenio gebucht. Die NIKI-Insolvenz fiel in meine Urlaubszeit. Reiseagenturen sind dazu verpflichtet, ihre Kunden bei Ausfall der Fluglinie ohne zusätzliche Kosten zurückzubringen. Also mailte ich vom Urlaubsort an Travelgenio. Erst mehrere Tage später, als ich schon längst auf Umwegen und eigene Kosten daheim war, erhielt ich folgende völlig sinnlose Antwort: "Dear Customer, Thanks for contacting with Travelgenio. We would like to inform you that due to the discontinuation of NIKKI operations some flights have been canceled. Regarding the flight changed / canceled, please contact directly with the airline in order to have an alternative flight. Kind Regards, Laura".
SCHLAGWORTE

Natürlich will ich das Geld für den Rückflug nun zurück. Auf der Suche nach einer deutschen Adresse, an die ich meine Forderung senden kann, habe ich mir jetzt die Geschäftsbedingungen von Travelgenio durchgelesen. Dort findet sich folgender Absatz: "Spezielle allgemeine Geschäftsbedingungen bei Low-Cost-Flügen [. ] Die Tickets für Billigfluglinien werden nicht von TRAVELGENIO, sondern von den Fluglinien selbst ausgestellt.

Diese sind allein verantwortlich für erhaltene Informationen und erbrachte Dienstleistungen." Offenbar will Travelgenio bei Billigflügen nicht als Reiseagentur gelten, sondern sich komplett aus der Verantwortung stehlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies mit europäischem Recht vereinbar ist und werde diese Angelegenheit bis zum Ende verfolgen.

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Meine Forderung an Travelgenio: Erstattung des Rückflugs.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


28.12.2017 | 19:20
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die Rechtslage ist eindeutig, wenn auch kompliziert.

Ein REISEVERANSTALTER haftet für einen entfallenden Flug und muss auf eigene Kosten Abhilfe schaffen. Ein ReiseVERMITTLER muss das nichg. Hier ist der Reisende auf sich gestellt.

Zu den REISEVERMITTLERN gehören nahezu alle Buchungsplattformen für Flüge im Internet. Das gilt auch für Travelgenio.

Das Unternehmen drückt sich also nicht vor seiner Pflicht.

So ärgerlich ihr Erlebnis war, rechtlich sehe ich hier keine Chancen für sie.

28.12.2017 | 23:57
von Travelgenio | Regelverstoß melden
Hallo. Innerhalb der nächsten Stunden werden Sie eine Antwort per E-Mail erhalten. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

09.01.2018 | 13:14
von ReclaBoxler-9565889 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Travelgenio hat nicht die Absicht sich darum zu kümmern. Nie wieder Travelgenio.




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