Durch 1&1 Telecom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 286 Views | 28.12.2017 | 17:06 Uhr
geschrieben von Ch. Ri.

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Mündliche Zusagen sind vollkommen wertlos

Meine Freundin ist zu mir gezogen, wo bereits ein Internet- und Telefonanschluss eines anderen Anbieteres besteht. Telefonisch wurde uns von einer Mitarbeiterin von 1&1 zugesagt, dass hier "problemlos" und "kostenfrei" eine Sonderkündigung möglich wäre. Wir haben daraufhin alle geforderten Formulare eingereicht (schriftliche Kündigung, aktuelle Rechnung meines Anbieters, Meldebestätigung nach dem Umzug meiner Freundin) und bekamen nun ein Sonderkündigung angeboten, falls wir 130 Euro bezahlen (Vertragslaufzeit wären noch 13 Monate zu je 20,-).

SCHLAGWORTE

Telefonisch habe ich nun in der Vertragsabteilung verschiedene Mitarbeiter gesprochen und wirklich dreiste Dinge erlebt: Bedauern geppart mit dem uneingelösten Versprechen, von einem Mitarbeiter der Kündigungsabteilung zurückgerufen zu werden (Mitarbeiterin A), Bedauern gepaart mit der Aussage, sich bei der Kündigungsabteilung zu informieren, woraufhin ich aus der Leitung geworfen wurde (Mitarbeiter B) und schließlich ein sehr arroganter und aggressiver, aber wenigstens ehrlicher Mitarbeiter C, der Sätze wie "friß oder stirb" oder "die Auskünfte meiner Kollegin sind wertlos" parat hatte.

Auf den 130 Euro bleiben wir nun natürlich sitzen.

Ich rate wirklich jedem davon ab, sich mit 1&1 einzulassen. Alternativ sollte man sich wirklich ALLES schriftlich bestätigen lassen.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Ein anständiges Angebot zur Sonderkündigung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


04.01.2018 | 17:22
von Ch. Ri. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2018 | 17:42
von Ch. Ri. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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