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290 Views | 04.01.2018 | 06:34 Uhr
geschrieben von Dominik Köhl
Ich hätte auf die anderen Kunden und deren Beschwerden hören sollen. Bereits der 1. abgebuchte Abschlag (ohne Kenntnis des letzten Jahresverbrauchs) ist, wenn auch nur leicht, höher als vertraglich vereinbart. Wenn ich nicht kurzfristig eine Rückmeldung und Richtigstellung bekomme, gebe ich die Lastschrift zurück und überweise den vertraglich vereinbarten Betrag. Mal sehen, wann und wie die BEV reagiert. Werde auch schon mal vorsorglich mit dem Anwalt meines Vertrauens Kontakt aufnehmen.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Korrektur des vertraglich vereinbarten, monatlichen Abschlagsbetrages
ofortantwort
04.01.2018 | 06:34
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Köhl, Danke für Ihre Anfrage. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und bestätigen Ihnen die Absenkung Ihres Abschlags. Bitte prüfen Sie Ihre Konteneingänge in den nächsten Tagen. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst