Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 992 Views | 05.01.2018 | 14:32 Uhr
geschrieben von Dominik Haug

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün erhöht Arbeitspreis ohne Vorankündigung um 30 %

Bestell-/Kundennummer: 28310A1302

Mit Jahresabrechnung am 29.12.17 erfahren, dass unser aktueller Strompreis um 30% erhöht wurde. Bisher keinerlei Auszahlung der vertraglich zugesicherten Boni (Fälligkeit vor 1 Jahr!)

Nach
SCHLAGWORTE
einem Jahr erhielten wir von Immergrün die Jahresabrechnung mit einigen bösen Überraschungen. Wir erhielten auch wie bei anderen Personen zu keinem Zeitpunkt ein Informationsschreiben über die geplante Preiserhöhung wie es behauptet wird. Im Folgenden unser Schreiben welches Immergrün in weiten Teilen auch auf dem Postweg/ E-Mail-Weg erhalten hat. Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer nicht rechtzeitig angekündigten Preiserhöhung für das Jahr 2018 in Ihrem Schreiben vom 29.12.2017 und weiterer Verstöße Ihrerseits gegen Ihre AGB kündigen wir hiermit unseren Stromliefervertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Unsere Gründe hierfür werden nun für Sie ausführlich dargelegt: 1) Die laut Stromliefervertrag vom 04.11.16 zugesicherten 80€ Sofortbonus (Auszahlungszeitpunkt 60 Tage ab Belieferungsbeginn) wurden bis heute noch nicht ausgezahlt und auch in Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 29.12.2017 nicht zur Auszahlung angewiesen, sondern als bereits erstattet von unserem Guthaben abgezogen. Hier verstießen Sie gegen §4 Absatz 5 Ihrer Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Tarif „Sparen Sie 3-fach“. Dieser Fehler wurde von Ihrer Kundenberaterin Frau K. (Telefonat vom 02.01.18) eingeräumt. 2) Die laut Stromliefervertrag vom 04.11.16 zugesicherten 93,42€ Gratisenergie (Auszahlungszeitpunkt 60 Tage ab Belieferungsbeginn) wurden bis heute noch nicht ausgezahlt und auch in Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 29.12.2017 nicht zur Auszahlung angewiesen, sondern als bereits erstattet von unserem Guthaben abgezogen. . Hier verstießen Sie gegen §4 Absatz 5 Ihrer Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Tarif „Sparen Sie 3-fach“. Auch dieser Fehler wurde von Ihrer Kundenberaterin Frau K. (Telefonat vom 02.01.18) eingeräumt. 3) Gemäß Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 29.12.2017 haben wir – ohne Berücksichtigung der Boni – ein Guthaben von 557,49€, auch dieses ist noch nicht ausbezahlt worden. 4) Der in Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 29.12.2017 ausgewiesene neue Abschlag wurde nicht an unseren tatsächlichen Verbrauch – der doch signifikant niedriger als der von Ihnen geschätzte war (ein Guthaben von 557,49€ ohne berücksichtigung der Boni) - angepasst. Hier verstießen Sie gegen §5 Absatz 2 Ihrer Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Tarif „Sparen Sie 3-fach“. 5) Die Preiserhöhung zum 01.01.2017 von 22,5126 Cent/kWh netto (zugesichert im Stromliefervertrag vom 04.11.16) auf 23,0046 Cent/kWh netto wurde uns nicht mitgeteilt. Wir erfuhren davon erst in Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 29.12.17. Hier verstießen Sie gegen Ihre AGB, in diesem Fall §2 Absatz5. 6) Von Ihrer nächsten Preiserhöhung um 30% auf 35,60 Cent/kWh brutto erfuhren wir auch erst in Ihrer Verbrauchsabrechnung vom 29.12.17. Der neue Preis wurde im Kleingedruckten auf S. 4 unter geltende Tarife als aktueller Bruttoarbeitspreis aufgeführt, der Zeitpunkt ab dem der neue Preis gilt wird hier auch nicht aufgeführt. Wir wurden nicht rechtzeitig über diese Preiserhöhung informiert. Auch hier verstießen Sie gegen Ihre AGB, in diesem Fall §2 Absatz5. 7) Wir weisen darauf hin, dass unsererseits zu keinem Zeitpunkt gegen unsere vertraglichen Pflichten verstoßen wurde. Die Abschlagszahlungen sind immer pünktlich eingegangen, insbesondere haben wir natürlich
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auch während des ganzen Zeitraums unser zur Kommunikation angegebenes gültige Emailpostfach regelmäßig eingesehen und unsere Korrespondenz gelesen – wie Sie auch an unserer umgehenden Reaktion auf Ihr Schreiben vom 29.12.17 sehen können. Bereits am 02.01.18 haben wir bezugnehmend auf Ihr Schreiben, die Verbrauchsabrechnung, vom 29.12.17 uns über die oben genannten Punkte beschwert. Wir telefonierten mit Ihrer Kundenberaterin Frau K. Ihre Kundenberaterin Frau K. räumte ein, dass die Boni noch nicht ausbezahlt wurden und sagte, sie würde die Auszahlung anweisen. Bis jetzt ist noch nichts auf unser Konto eingegangen – zur Erinnerung: die Auszahlung hätte laut §4 Absatz 5 Ihrer Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Tarif „Sparen Sie 3-fach“ 60Tage nach Lieferbeginn/Übersendung der Vertragsbestätigung, also spätestens vor einem Jahr, im Januar 2017, eingehen müssen. Auf unseren Anstoß hin hat Frau K. die Abschlagszahlungen von 102,00€ gemäß unseres tatsächlichen Verbrauchs auf 77,00€ angepasst und uns schriftlich bestätigt. Laut der schriftlichen Bestätigung gilt der neue Abschlag ab dem 01.02.2018 und nicht rückwirkend zum 01.12.17. Dies nehmen wir so nicht hin, der neue Abschlag muss laut §5 Absatz 2 Ihrer Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Tarif „Sparen Sie 3-fach“ für den gesamten neuen Abrechnungszeitraum gelten. Deshalb fordern wir die Differenz für die zu viel bezahlten Abschläge umgehend zurück. Zu unserem Hinweis, dass wir über die Preiserhöhungen des Arbeitspreises nicht informiert wurden, sagte Frau K., dass Ihr Unternehmen uns diesbezüglich eine Mitteilung am 20.12.16. zugesandt hätte. Sie hat uns dieses Schreiben am 03.01.18 auf unseren Wunsch hin zukommen lassen. Wie wir schon Frau K. mitgeteilt haben, haben wir dieses Schreiben niemals erhalten. Wir wurden also nicht fristgerecht über die Preiserhöhungen informiert, ansonsten hätten wir den Vertrag bereits gekündigt. Wir lesen unsere Emails regelmäßig und gründlich, wie Sie an unserer schnellen Reaktion auf Ihr Schreiben vom 29.12.17 sehen können. Leider müssen wir feststellen, dass Ihr Unternehmen bisher alle Pflichten, die für uns als Kunden einen Vorteil erbringen, wie z. B. die Auszahlung der Boni und die Anpassung des Abschlags, nicht ohne Aufforderung unsererseits erfüllt hat. Diese Fehler Ihrerseits sind ohne Zweifel passiert, wir gehen daher davon aus, dass Sie auch Ihr Informationsschreiben zur Preiserhöhung versehentlich nicht an uns weitergeleitet haben. Wir kündigen daher unseren Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung, da wir über die Preiserhöhungen nicht rechtzeitig informiert wurden da uns Ihr Schreiben, das auf den 20.12.16 datiert ist, niemals zugegangen ist. Außerdem zweifeln wir, nachdem wir das Schreiben von Frau K. am 03.01.18 zugesandt bekamen und einsehen konnten, die Rechtsgültigkeit dieses Schreibens an, da die Preiserhöhung nicht in der Deutlichkeit, wie es gesetzlich gefordert wird, hervorgehoben wird. Bitte bestätigen Sie uns unsere Kündigung umgehend schriftlich. Da unser Kundenkonto noch ausreichend Guthaben aufweist, haben wir das Sepa-Lastschriftmandat für Sie widerrufen. Wir erwarten zeitnah die Endabrechnung, unser Zählerstand, abgelesen am 04.01.18 um 11.40 Uhr beträgt 3664 kWh.
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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sofortige Kündigung des Vertrages, sofortige Auszahlung des Guthabens und der Boni


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2018 | 14:32
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Haug, vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.01.2018 | 19:27
von Dominik Haug noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.01.2018 | 20:52
von Dominik Haug noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.01.2018 | 15:03
von Dominik Haug gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat auf unseren Nachdruck die beiden uns vertraglich zustehenden Boni sowie das Restguthaben ausbezahlt. Wir kamen am 26.01.2018 aus dem Vertrag, laut Immergrün zum „technisch nächstmöglichen Zeitpunkt“. Der login auf unseren Kundenbereich bei Immergrün hat komischerweise das erste Mal ab dem Zeitpunkt funktioniert, bei dem uns unser Ausstieg aus dem Vertrag bestätigt wurde. Komisch….
Leider hat Immergrün unseren Zählerstand bei unserem Grundversorger aufgrund einer Schätzung abgegeben, obwohl dieser UNS aufgefordert hat, hier den Zählerstand einzugeben. Nochmal eine Möglichkeit für die Firma, ein paar Euros von einem ehemaligen Kunden zu holen. Seriös geht einfach anders.
Wir können hier nur ausdrücklich jedem empfehlen sich gegen unberechtigte Preiserhöhungen bei Verträgen mit Immergrün zur Wehr zu setzen. Preiserhöhungen von 30% und mehr sind auch dann nicht rechtswirksam, wenn sie angeblich zu einem ausreichend frühen Zeitpunkt mitgeteilt wurden! Hierbei gibt es einschlägige Gerichtsurteile.




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