Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 382 Views | 10.01.2018 | 22:14 Uhr
geschrieben von Hans Rix

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Trotz schr. Widerspruch wiederholt überhöhter Abschlag abgebucht

Bestell-/Kundennummer: 276264

Anfangs lief es gut, aber dann. Da wir wechseln wollten, wurde uns angeboten, wir würden auch im 2. Jahr die Boni erhalten, wenn wir die Kündigung zurücknehmen würden. Das taten wir. Dann kam der Sofortbonus nicht, der 25%-Neukundenbonus vom Vorjahr sollte verrechnet werden, was zunächst auch so schien, dann aber wurde uns gesagt, der Abschlag sei falsch berechnet worden und statt 43 Euro wurden ohne Erklärung, wie man zu dem Betrag gekommen war, plötzlich 63 Euro abgebucht.

Auf einen gefaxten Widerspruch wurde nicht reagiert, sondern wieder der falsche Betrag abgebucht. Wenn diese Beschwerde nicht fruchtet, bleibt wohl nur noch, die Schlichtungsstelle anzurufen. Übrigens steht in den BEV-AGBs, dass die Boni ausgezahlt werden müssen und nicht erst mit den nächsten Abschlägen verrechnet werden dürfen. Wir haben auch mal fünf Sterne vergeben; das war wohl verfrüht.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Auszahlung der Boni oder zumindest korrekte Anrechnung auf die kommenden Abschläge.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2018 | 06:34
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Rix, wir freuen uns sehr über Ihre positive Bewertung unseres Service und wollen diesem Anspruch auch weiterhin gerecht werden. Ihr Abschlag ist anhand Ihres Tarifs errechnet worden, der erneut 25% Neukundenbonus auch im zweiten Jahr beinhaltet und beträgt 68,00 EUR. Ihre Auszahlungen sind an Sie unterwegs. Um Ihnen entgegen zu kommen, bieten wir Ihnen, trotz der bestehenden Vereinbarungen, eine vorzeitige Vertragsauflösung an, wenn Sie mit diesen Konditionen nicht einverstanden sind. Sollten Sie das wünschen, wenden Sie sich unter Angabe ihrer Vertragsnummer bitte wieder direkt an unseren Kundenservice. Wir werden ihren Wünschen umgehend folgen. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.01.2018 | 10:33
von Hans Rix gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Bonus vom Vorjahr wurde jetzt überwiesen. Der Sofortbonus für dieses Jahr wurde wohl mit dem Abschlag verrechnet, was aber nicht ganz ersichtlich ist. - Wir hatten vorher schon um eine detailierte Aufstellung gebeten, aus der hervorgeht, wie sie auf die € 68 gekommen sind. Ob also alles geklärt ist, kann man wohl erst sagen, wenn in der Endabrechnung die Boni richtig berücksichtigt worden sind. -- Für's erste jedenfalls VIELEN DANK!


31.08.2020 | 11:07
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