465 Views | 10.01.2018 | 22:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3205399
Im letzten Jahr wollte der Energieversorger BEV rechtzeitig den Versorgerwechsel durch eine Kündigung beim Energieversorger Eprimo einleiten. Dies wurde jedoch zweifach mit der Begründung: Verbraucherstelle konnte nicht zugeordnet: werden abgelehnt. Alle Daten wie Zählernummer usw. waren korrekt. Diese Anfragen sind zudem nicht bei Eprimo hinterlegt? Was ich stark bezweifle.
Ich rief Ende November bei BEV an, wo mir dies bestätigt wurde. Bei einer erneuten Anfrage durch BEV Anfang Dezember kam dann von Eprimo die Absage mit der Begründung: Der Kunde (Ich) sei noch bis zum 31.12.2018 an sie gebunden: Diese Vorgehensweise sieht für mich sehr stark nach: Kunden halten mit allen Mitteln aus. Mein Vertrauen in die Firma Eprimo ist hiermit unwiderruflich zerstört. Ebenso werde ich dies in anderen Portalen zum Ausdruck bringen und bewerten.
Meine Forderung an eprimo GmbH:
Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung.
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