Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 606 Views | 14.01.2018 | 20:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2274499

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Abschlussrechnung (Verstoß geg. § 40 Abs. 4 EnWG)

Bestell-/Kundennummer: 385976

Das Lieferverhältnis endete am 30.11.2017. Zu diesem Termin habe ich auch den Zählerstand per E-Mail (damit nachweisbar!) mitgeteilt. Seitdem habe ich weder eine Eingangsbestätigung, noch eine Abschlussrechnung erhalten.

SCHLAGWORTE

Am 02.01.2018 habe ich mich dann telefonisch nach dem Stand erkundigt und bekam die Antwort, ich solle mich noch einige Zeit gedulden, da die gesetzliche 6-Wochen-Frist für die Erstellung der Abschlussrechnung ja noch gar nicht abgelaufen wäre. Die Mitarbeiterin sagte mir ebenfalls, dass mein Zählerstand erst am 08.12.2017 eingegangen wäre und sie daher noch etwas länger Zeit hätte (wie oben erwähnt wurde meine E-Mail am 30.11.2017 gesendet!).

Am 09.01.2018 schrieb ich daraufhin nochmals eine E-Mail und kopierte die Passage des § 40 Abs. 4 EnWG rein -> Stromlieferant hat sicherzustellen, dass der Verbraucher die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. Die Frist ist nun verstrichen, damit wurde seitens BEV gegen das Gesetz verstoßen. Am 12.01.2018 habe ich daraufhin nochmals angerufen und bat um vorgezogene Bearbeitung.

Die Dame am Telefon meinte diesmal mit ganz falscher Freundlichkeit, dass sie einfach hohe Rückstände hätten und dass sie es "ganz bestimmt vorziehen würden" (nachdem ich drei Mal darauf bestanden habe.) Beim Geld einziehen ist BEV sehr schnell - beim Auszahlen eines Guthabens (das ich haben werde) zögern sie es hinaus! Das ist eine absolute Frechheit. Hoffentlich ist BEV wenigstens zahlungsfähig.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung Abschlussrechnung inkl. Neukundenbonus, Auszalhung Guthaben.


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


20.01.2018 | 15:19
von Nadia Ruß | Regelverstoß melden
Kenne ich zu gut. Bei mir genau das gleiche. Nur hat es Herr Kollmar offensichtlich nicht nötig, auf unsere Beschwerde zu antworten. Gelesen hat er es ja schon, da er die aktuelleren Beschwerden bereits kommentiert hat.

20.01.2018 | 17:11
von Christian Greiff | Regelverstoß melden
Auch bei mir die gleiche Situation.

20.01.2018 | 17:43
von Nadia Ruß | Regelverstoß melden
Wenn ihr den Vertrag über Check 24 abgeschlossen habt, dann beschwert euch dort. Die sind sehr freundlich und haben auf meine Beschwerde hin die BEV angeschrieben, am nächsten Tag war mein Geld da :-)

22.01.2018 | 18:11
von ReclaBoxler-2274499 | Regelverstoß melden
Das scheint echt Standard zu sein bei diesem Unternehmen!
Leider hatte ich meinen Schwiegereltern 2016 ebenfalls zu diesem Unternehmen geraten. Auch hier bisher keinerlei Reaktion (Lieferverhältnis endete ebenfalls am 30.11.2017).
Nach Rücksprache mit dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur habe ich am 18.01.2018 eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG eingereicht.
Natürlich ohne Reaktion.
Vielen Dank für den Tipp mit Check24 - dies habe ich heute gleich beherzigt und Check24 hat das Anliegen umgehend an BEV Energie weitergeleitet. Das nenne ich Kundenservice!
Sollte ich irgendwann eine Info vonseiten BEV Energie erhalten, gebe ich Bescheid.

22.01.2018 | 18:13
von ReclaBoxler-2274499 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2018 | 17:38
von ReclaBoxler-2274499 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tatsächlich gelöst (mit Hilfe von Check24). ALLERDINGS: Abrechnung erst am 07.02.2018 erhalten. Die Abrechnung datiert vom 25.12.2017 (Feiertag :-) ) und der Poststempel ist vom 05.02.2018. Durch meine tel. Rückfragen weiß ich genau, dass am 25.12.17 noch keine Bearbeitung statt fand (klar, ist ja auch der 1. Weihnachtsfeiertag). Das ist zwar offensichtlich Betrug. aber hiermit belasse ich es dabei, da mir meine Zeit zu kostbar ist!
Wenigstens die Abrechnung ist richtig und das Guthaben endlich auf meinem Konto!




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