Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 299 Views | 16.01.2018 | 13:52 Uhr
geschrieben von M. Kuehl

Immergrün Energie (Köln)

Sofortboni nicht erhalten und Nichterfüllungsschaden auf Rechnung

Bestell-/Kundennummer: 2161003784

Ich musste aufgrund von Auszug kündigen. Soweit so gut. Alles lief problemlos ab. bis ich die Rechnung erhielt.

SCHLAGWORTE

> Leider musste ich folgendes feststellen:

>

> 1.) Am 27.12.16 wurden zwei Gutschriften (59,75 Euro und 50,00 Euro) erst abzogen und sofort im Gegenzug wieder raufgerechnet. Somit wurde mir mein Sofortbonus nicht ausgezahlt/verrechnet, welches aber vertraglich festgelegt ist.

>

> 2.) Am 30.11.17 wurde ein Nichterfüllungsschaden in Höhe von 64,87 Euro in Rechnung gestellt.

> Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:

>

> Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung wegen Auszug zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen. Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen. Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.

>

> Ich fordere eine Erstattung des Sofortboni, sowie eine Erstattung des Nichterfüllungsschadens, außerdem eine korrigierte Schlussrechnung.

>

> Sollte das Problem nicht bis zum 25.01.2018 geklärt werden, werde ich mich mit meinem Anwalt beraten.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: 2x Gutschrift (59,75 + 50,00 Euro) und Erlass/Erstattung des Nichterfüllungschadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2018 | 13:52
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kuehl, vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.01.2018 | 17:41
von M. Kuehl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke, das Problem wurde gelöst.




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