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441 Views | 18.01.2018 | 09:06 Uhr
geschrieben von Laabidi Selmen
Ich habe ein Paket bestellt und an ein Paketshop liefern lassen. Ich habe bei der Abholung wie immer meinen Führerschein vorgelegt, aber das Paketshop hat die Aushändigung des Pakets abgelehnt und die Vorlage eines Passes gefordert.
Meine Forderung an Hermes Germany GmbH:
Entschuldigung, Umleitung des Pakets an meine Hausadresse und Erstattung der Fahrkosten.
ofortantwort
19.01.2018 | 20:55
Firmen-Antwort von:
Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service
Hallo, vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Abholung von Sendungen ist in den Hermes PaketShops ausschließlich mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass möglich. Es tut uns leid, dass es zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Herzliche Grüße aus Hamburg, Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Rechtlich ist kein bestimmtes Dokument vorgeschrieben. Hermes muss aber natürlich sicherstellen, eine Sendung nur an den Berechtigten auszuhändigen. Ich kann mir vostellen, dass man sich auf Pass oder Ausweis beschränkt, weil hier ein halbwegs aktuelle Passfoto enthalten ist. Ein Führerschein kann dagegen Jahrzehnte als sein.