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391 Views | 23.01.2018 | 08:23 Uhr
geschrieben von H. Kl
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21607015089
Immergrün Energie verweigert den Neukundenbonus wegen einer angeblichen gewerblichen Nutzung der Stromabnahmestelle durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage, die vollständig in das Stromnetz einspeist.
Zwei
Mails an immergrün Energie GmbH haben bisher nicht zum Erfolg geführt, deshalb der Versuch über reclabox, denn die Schlichtung über die Netzagentur scheint, nach den bisherigen Erfahrungen, nicht sehr vielversprechend. Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die sich der Vertrag bezieht, ausschließlich privat genutzt wird. Das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) hat geurteilt, dass solche Einschränkungen in den AGBs intransparent und damit unwirksam sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb vorliegt. Das alles trifft auf mich zu und deshalb fordere ich die sofortige Zahlung des ausstehenden Betrages.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
25% Neukundenbonus und Restguthaben aus zuviel gezahlten Abschalgsbeträgen
ofortantwort
23.01.2018 | 08:23
Firmen-Antwort von:
Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Klages, vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst