Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 245 Views | 25.01.2018 | 16:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6456999

Immergrün Energie (Köln)

Nichterfüllungsschaden

Guten
SCHLAGWORTE
Tag. Ich habe am 4.12.2017 eine E-Mail von immergrün! erhalten. Inhalt: Schlussabrechnung über Gasverbrauch im Abrechnungszeitraum 01.10.2017 bis 02.10.2017 in Höhe von 68kWh Rechnung-Nr.: RN00848315. Es steht ein Nachzahlungsbetrag von 101,88 €. Auf der 2. Seite steht dann unter Arbeitspreis Nichterfüllungsschaden Summe 101,88 €. Am 5.12.2017 habe ich dieser Rechnung per Einschreiben widersprochen, da ich nie dort Kundin gewesen bin, keine Leistungen erhalten habe. Antwort darauf habe ich nicht bekommen. Im Januar 2018 wurde der Betrag von meinem Konto einfach abgebucht. Eine Einzugsermächtigung hatte ich nicht erteilt. Das erwähnte ich auch in meinem Widerspruchsschreiben. Den Betrag habe ich zurück buchen lassen. Am 12.01.2018 kam per Mail eine "Freundliche Zahlungserinnerung" über 107,88 €. Das habe ich natürlich nicht bezahlt. Nun kam am 22.01.2018 eine Mahnung über 110,38 € per Mail. Ich bin nicht bereit, die Summe zu begleichen. Wir wurden von E.ON beliefert. Zudem haben wir zu dem genannten Zeitraum auch nicht dort gewohnt. Wir hatten uns im Juni 2017 über verschiedene Gasanbieter über Verivox informiert. Die Kündigung sollte immer durch den neuen Anbieter erfolgen. immergrün! hat dies offensichtlich versäumt. Somit sind wir bei E.ON geblieben. Die Forderung ist nicht gerechtfertigt.
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Meine Forderung an Immergrün Energie: Einstellung der Zahlungsforderung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.02.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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