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474 Views | 24.01.2018 | 11:02 Uhr
geschrieben von Birgit Monius
Ich wollte noch Schränke nach kaufen. Wurde aber falsch beraten. Der Küchenverkäufer Herr G. hat nicht gesagt, dass sie ganze Arbeitsplatte ab muss. Hätte ich das gewust, hätte ich das nicht gemacht. Ich habe das storniert. Jetzt soll ich als Strafe wurden mir von der Anzahlung 60 Euro abgezogen. Wo gibt es sowas? Keiner fühlt sich verantwortlich. Es wird nur gesagt, das sind Stornokosten. Warum mus ich dafür bezahlen für die falsche Beratung?
Meine Forderung an Höffner:
60 Euro zurück.
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