Durch mobilcom-debitel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 286 Views | 25.01.2018 | 14:47 Uhr
geschrieben von Hagen Grob

mobilcom-debitel GmbH (Büdelsdorf)

Abzocke, Täuschung, Abrechnung über den Tarif hinaus

Bestell-/Kundennummer: MC31445344

Mobilcom-debitel, über Handyservice Offenburg vermittelt, erfüllt nicht die vertraglichen Leistungen, sondern berechnet über den Vertrag hinaus nicht erbrachte und nicht bestellte Leistungen oder behauptet, normale Rufnummern seien Sondernummern

Klagevortrag

SCHLAGWORTE

Am 14.12.2015 erteilte ich aufgrund einer mir zusagenden Werbung der „ADAC-Motorwelt“ für einen Mobilfunktarif im Vodafone-Netz einen Auftrag an den Werbenden „Handyservice Talkline“ Waltersweier Weg 5, 77652 Offenburg.

Das Werbeversprechen umfasste einen Mobilfunkvertrag für den Leistungsumfang · All-Net-Flat für das Telefonieren in alle Netze · Internetflat 500MB – aufstockbar auf 1GB als Internerupgrade für 9,90 € · hochwertiges (Dual-SIM-) Smartphone und ein 7“-Tablet Alles zusammen für monatlichen Grundpreis von 17,95 € und wurde bezeichnet als „Alles-Drin-Flat“-Discount-Tarif.

Zu Vertragsbeginn und nach Freischalten der SIM-Karte unter der Kundennummer: MC31445344 mit der anfänglichen Rufnummer 0174 – 9837609 vereinbarte ich sofort eine Drittanbieter-Sperre und eine Sperre für Sonderrufnummern.

Dem Anfallen nicht kalkulierbarer übervertraglicher Kosten habe ich somit einen Riegel vorgeschoben.

Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufssfrist wurde ich bereits ab der ersten Rechnung damit konfrontiert, dass der Endpreis nicht – wie vertraglich vereinbart – 17,95 € beträgt, sondern stattdessen jeden Monat zwischen 30. 65 € von meinem Konto eingezogen wurden.

Trotz Sperre von Drittanbieterdiensten und Sonderrufnummern wurden mir wiederholt derartige Mehrwertdienste in Rechnung gestellt, die wegen der gesetzten Sperre doch gar nicht erbracht werden konnten.

Ferner beschränkte sich meine tatsächliche Nutzung des Tarifes ausschließlich auf Telefonieren und Internet, während die wenigen Kurznachrichten und 0180-Nummern bei Bedarf über eine „O2+“ - SIM-Karte mit der Rufnummer xxxxxxxxxxxxxx im Dual-SIM –Smartphone bei Bedarf abgewickelt wurden.

Buchstäblich jeden Monat reichte ich bei der Beklagten schriftlich Widerspruch gegen die über den vertraglichen Preis hinaus überhöhten Gebühren ein, was jedes Mal erfolglos blieb. Trotz berechtigter Widersprüche zurückgebuchte Rechnungen und stattdessen erfolgter Überweisung der tatsächlichen Summe wurde mein Anschluss temporär rechtswidrig für abgehende Gespräche gesperrt.

Durch Zufall erfuhr ich, dass mir auch nur eine Internet-Flat von 200 oder 265MB gewährt wurde.

Einen solchen Vertrag hätte ich im Wissen darum niemals unterschrieben!

Da ich das Telefon beruflich brauchte, musste ich jedoch eine Ausweichnummer bereitstellen, weil ich mich auf „mobilcom-debitel“ nicht verlassen konnte.

Gleichzeitig stellte sich heraus, dass das vom Handyservice mitgelieferte Mobiltelefon und das Tablet nicht ihrer Beschreibung entsprachen und zudem beide defekt waren, so dass ich beide Geräte zurücksenden und zur Nutzung des angelaufenen Tarifes ein extern für 189 € dazugekauftes Smartphone benutzen musste.

Die später vom Handyservice zugesandten Ersatzgeräte erwiesen sich dennoch als unbrauchbar und nicht Ihrer Beschreibung entsprechend und fielen somit als Teil-Leistung des Gesamttarifes dauerhaft heraus.

Kritikwürdig ist auch die Tatsache, dass die Zusendung der monatlichen Abrechnungen nicht kontinuierlich erfolgte und auch bei Nachfrage fehlende Rechnungen nicht nachgeliefert wurden.

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Somit wurde ich genötigt, zumeist sozusagen „blind“ gegen die augenscheinlich überhöhten Lastschriften vorzugehen. Daraufhin wurde meinen Widersprüchen nicht stattgegeben, da ich zumeist keine konkreten Leistungen, gegen die ich in Widerspruch ging, benennen konnte. Diese wurden mir schließlich mit dem Einbehalt der Rechnungen verschwiegen. Mein Verweis auf den Vertrag und die vereinbarten Sperren reichten laut Behauptung der Servicehotline nicht als Begründung aus.

Indessen bin ich nicht mehr Kunde bei mobilcom-debitel. Der missliche Vertrag endete am 13. Dezember 2017. In einem abschließenden Telefongespräch mit dem Vorgesetzten des juristischen Reklamationsmanagements in Erfurt, Herrn Michael Kunze wurden alle reklamierten Punkte meinerseits vorgetragen und von Herrn Kunze versprochen, dass mir die zuviel gezahlten Leistungen erlassen würden.

Dennoch werde ich weiterhin mit Mahnungen und Zahlungsaufforderungen belästigt und ein offener Betrag von 86,26 € behauptet, den ich zu zahlen hätte.

Antrag:

Ich beantragte am zuständigen Amtsgericht im Sinne der Fortbildung des Rechts im Verbraucherschutz festzustellen, dass eine Rechungsbildung zu den vereinbarten und auch tatsächlich genutzten Leistungen über die vertraglich festgeschriebene Endsumme hinaus vertragswidrig ist.

Ich regte somit an:

1. den Vergleich, mit dem Ziel, dass die Beklagte die angeblichen, jedoch nicht tatsächlich beisbaren Forderungen aufhebt.

2. Falls die Beklagte nicht dazu bereit ist, Selbige verurteilt wird, alle Rechnungen von Vertragsbeginn bis Ende lückenlos vorzulegen und die Summe aller über die monatliche Gebühr von 17,95 € hinausgehenden Lastschriftbeträge zu erstatten.

3. Ich beantrage in Würdigung meiner sozialen Lage (ALG-II und langfristig krankgeschrieben), die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen. Weiterführende

Anmerkung: Die Forderungen werden von der Beklagten in ihren Schreiben auf meine aktuelle Rufnummer xxxxxxxxxxxxx bezogen, mit der ich jedoch nicht im Vertrag mit der Beklagten im Vertrag stehe, sondern bei Lidl-Connect mit Prepaid-Leistungen!

Es kann mithin nicht primärer Gegenstand meines Klageentwurfes sein, dass es zum Teil schon im Internet zum Allgemeinwissen gemacht wurde, dass der Verbraucherschutz in verschiedenen Internetrubriken zahllose Beschwerden anderer Kunden in Bearbeitung hat, nach denen der Vermittler dieser Verträge „Handyservice Offenburg“ der Urkundenfälschung und Täuschung beschuldigt wurde. Demzufolge wurden Mobilkunden in andere Vertragskonstrukte hineingetäuscht, als sie sie zum Vertrag gewählt und im Wissen um das, was sie bestellen wollten die falschen Verträge unterschrieben haben. Hier sollten härtere Verbraucherschutzregeln greifen.

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Ende der Forderungen oder/und Erstattung aller übezogenen Kosten


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Kommentare und Trackbacks (4)


15.02.2018 | 14:51
von Hagen Grob noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich glaube, das liest doch keiner, wenn ich hier eine Beschwerde veröffentliche.


10.03.2018 | 23:44
von Hagen Grob noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.03.2018 | 00:39
von Hagen Grob noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma wird immer dreister! Ich soll laut einem kürzlichen Anruf von eine mysteriösen Detektei am 30.12.2015 "gestreemt" haben. Abegesehen davon, dass unklar ist, was das auf ein Handy bezogen überhaupt für ein Vorgang sein soll, während es in der Tasche steckt und gar nicht bedient wird, war ich mit meiner Verlobten und einer Freundin in Hamburg unterwegs und habe weder telefoniert, noch sonstwas damit gemacht. Das muss auch wieder solch ein Ding sein, wie die anderen mysteriösen Dienste, von denen ich Nichts weiß!


15.03.2018 | 12:25
von Hagen Grob endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich war gestern bei der Polizei und habe die Strafanzeige ergänzt. Ferner ist die Klage vom Amtsgricht Erfurt aus an das Amtsgericht Rendsburg gegangen.
Tagebuchnummern der Polizei: HZ RKD 1/ 24239 / 2017 und 1/ 21733 /2017 und Geschäftsnummer des Amtsgerichts Erfurt: 5 C 99/18 Ferner wurden als Asservate die Aufzeichnungen der telefongespräche mit dem Handyservice Offenburg auf CD an die Polizei dazugegeben. Ich muss dringend eine öffentliche Warnung gegen den Handyservice Offenburg und mobilcom-debitel anregen. Die Beratungsstelle die Polizei - Kriminalprävention warnt ebenfalls vor den beiden unternehmen. Die Anzeigen häufen sich.




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