Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1318 Views | 25.01.2018 | 13:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4450001

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung wegen Preiserhöhung wird nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 123640638

Aufgrund einer Preiserhöhung (>30%) ab dem 01.01.2018 für Bestandskunden,

SCHLAGWORTE

erteilte ich über die Internet-Plattform "Verivox" einen Anbieterwechsel.

Am 14.12.2017 bestätigte mir der neue Stromversoger per Brief den Lieferantenwechsel mit voraussichtlichem Strombezug zum 09.01.2018 und der Einleitung aller notwendigen Schritte.

Bedauerlicherweise wird die am 14.12.2017 vom neuen Stromanbieter erteilte Kündigung (in Textform) von Stromio am 16.12.2017 zurückgewiesen?

.

laut AGB Stromio:

Ändert der Lieferant die Preise, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Hierauf wird der Lieferant den Kunden in der Mitteilung der Änderung hinweisen. Die
Kündigung bedarf der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist
dadurch nicht ausgeschlossen. Die Kündigung des Kunden soll mindestens folgende
Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Zählernummer
ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug). Der Lieferant soll die Kündigung unverzüglich
nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung und zur
Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 16) bleibt unberührt.

.

Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2016 entschieden, dass es bei einem Online-Vertrag unzulässig ist, vom Kunden die Kündigung nur eigenhändig unterschrieben zu akzeptieren. Ein entsprechender Schriftform-Zwang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).

.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung vom 14.12.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2018 | 11:49
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde hatten. Da Sie Ihre Beschwerde auf der Reclabox-Plattform als gelöst gekennzeichnet haben, gehen wir davon aus, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet haben. Für weitere Anfragen können Sie uns gern unter der E-Mail-Adresse kundenservice spider monkey stromio.de erreichen. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.01.2018 | 16:40
von ReclaBoxler-4450001 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat mir ein zufriedenstellendes Tarifwechsel-Angebot vorgelegt ;-)

"grünstrom classic für Bestandskunden"


26.01.2018 | 11:48
von Riesa Rie | Regelverstoß melden
Vielleicht für die Zukunft

Bei Preiserhöhung müssen Sie als Kunde eine Sonderkündigung an den Versorger senden. Normale (Wechsel) Kündigungen werden abgelehnt.



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