Stromio GmbH (Kaarst)
Kündigung wegen Preiserhöhung wird nicht anerkannt
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 123640638
Aufgrund einer Preiserhöhung (>30%) ab dem 01.01.2018 für Bestandskunden,
erteilte ich über die Internet-Plattform "Verivox" einen Anbieterwechsel.
Am 14.12.2017 bestätigte mir der neue Stromversoger per Brief den Lieferantenwechsel mit voraussichtlichem Strombezug zum 09.01.2018 und der Einleitung aller notwendigen Schritte.
Bedauerlicherweise wird die am 14.12.2017 vom neuen Stromanbieter erteilte Kündigung (in Textform) von Stromio am 16.12.2017 zurückgewiesen?
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laut AGB Stromio:
Ändert der Lieferant die Preise, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Hierauf wird der Lieferant den Kunden in der Mitteilung der Änderung hinweisen. Die
Kündigung bedarf der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist
dadurch nicht ausgeschlossen. Die Kündigung des Kunden soll mindestens folgende
Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Zählernummer
ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug). Der Lieferant soll die Kündigung unverzüglich
nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung und zur
Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 16) bleibt unberührt.
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Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2016 entschieden, dass es bei einem Online-Vertrag unzulässig ist, vom Kunden die Kündigung nur eigenhändig unterschrieben zu akzeptieren. Ein entsprechender Schriftform-Zwang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).
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26.01.2018 | 11:49
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde hatten. Da Sie Ihre Beschwerde auf der Reclabox-Plattform als gelöst gekennzeichnet haben, gehen wir davon aus, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet haben. Für weitere Anfragen können Sie uns gern unter der E-Mail-Adresse kundenservicestromio.de erreichen. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
"grünstrom classic für Bestandskunden"
Bei Preiserhöhung müssen Sie als Kunde eine Sonderkündigung an den Versorger senden. Normale (Wechsel) Kündigungen werden abgelehnt.