Von Haufe-Lexware beantwortete Beschwerde. | 2038 Views | 28.01.2018 | 10:06 Uhr
geschrieben von Manuel Berger

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg)

Abzocke Lizenzmodell bei Lexware

Abzocke Lizenzmodell bei Lexware.

Seit Anfang 2017 hat sich still und leise das Lizenzmodell bei Lexware geändert. Während man vorher für einen Preis die Software Warenwirtschaft einkaufen konnte und dann Besitzer der Software wa MUß man nun jährlich die gleichen Kosten für die "Nutzung" bezahlen. Auch wenn man keine Update benötigt oder haben will, müssen die jährlichen Kosten überwiesen werden. Ansonsten komme ich in meine eigene Software nicht mehr rein.

Das ist das dreisteste, was ich je im diesem Bereich erlebt habe und ich platze vor Wut über diese Abzocke. Seit Jahren gibt es keine Innovationen in der Software, es werden nur Farben getauscht. Und trotzdem verlangt das Unternehmen über 560 Euro im Jahr Miete, obwohl ich die Software bereits gekauft habe.

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Meine Forderung an Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Ich will auf meiner ursprünglichen Lizenz weiter arbeiten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2018 | 12:06
Firmen-Antwort von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Abteilung: Corporate Communications

Sehr geehrter Herr Berger,

Im Herbst 2016 haben wir mit der Änderung unserer AGB Folgendes festgelegt: In bestimmten Programmen kann nach Ablauf der Nutzungsdauer von 365 Tagen oder nach Inkrafttreten der Kündigung des Software-Abos nur noch auf die bestehenden Daten zugegriffen, aber nicht mehr mit dem Programm gearbeitet werden. Die neuen AGB gelten für alle Käufe ab diesem Datum (seit Herbst 2016).
Warum wir so vorgehen, erklären wir Ihnen gerne: Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, wenn Nutzer nicht jedes Jahr das Update installieren. Der Grund: Da die Software technisch und gesetzlich nicht mehr auf dem neuesten Stand ist, können z. B. Probleme bei der Verwendung wichtiger Schnittstellen oder bei der der Kompatibilität mit den neusten Betriebssystemen auftauchen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, das Nutzungsrecht zu beschränken. Dies entspricht auch der marktüblichen Praxis.
Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Gründe nachvollziehbar darstellen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Lexware Pressestelle

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.04.2020 | 13:00
von Rudolf Gelhaus | Regelverstoß melden
Ich habe 2012 Lexware Finacial Office pro 2012 gekauft, das in den Bereichen Warenwirtschaft, Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung eindeutig nicht laufzeitbeschränkt war. Nur der Bereich Lohn war laufzeitbeschschänkt bis zur Änderung gesetzlicher Vorgaben (Anlage Bild).
Ich habe über Jahre die Updates gekauft, damit wir im Lohn Mitarbeiter abrechnen konnten. Nachdem wir ab 2019 keine Mitarbeiter mehr beschäftigten, hatte ich das Update gekündigt.
Nun lässt seit neuestem die Buchhaltung keine neuen Buchungen mehr zu und wir werden aufgefordert, das aktuelle Update zu erwerben.
Lexware meint hierzu, dass sie 206 die AGB´s geändert hätten und wir daher auch unser Produkt laufzeitbeschschänkt ist.
Ich bin der Ansicht, dass Lexware auf keinen Fall berechtigt ist, für mein Produkt per AGB eine Laufzeitbeschschänkung einzuführen, sondern dass das kein Klarer Diebstahl meiner Nutzungsrechte ist.
Ich will nun gerichtlich gegen Lexware/Haufe vorgehen und frage daher:
Ist jemandem ein Urteil in einem vergleichbaren Fall bekannt?
Kann jemand einen Anwalt empfehlen, der dieses Thema beherrscht?
mfg Rudolf
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