|
290 Views | 28.01.2018 | 22:14 Uhr
geschrieben von Oberender
Bestell-/Kundennummer: KD 360723
Seit nunmehr circa sieben Wochen warten wir auf unsere Endabrechnung und die damit verbundenene Gutschrift. Die gesetzliche Frist von sechs Wochen, ist am 21.01.2018, erfolglos verstrichen. Mündlich versprochen wurde uns eine Übermittlung bis spätestens heute, 26.01.2018. auch diese Nachfrist ist erfolglos verstrichen. Wir haben unszählige Anrufe getätigt, letzteren heute, 26.01.2018, auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass noch keine Endabrechnung im System sei. Sollte bis Dienstag, 30.01.2018 keine Zahlung veranlasst worden sein, ist der Gang zum Anwalt unumgänglich, im Zuge dessen, werden wir wohl auch die Bundesnetzagentur über das Fehlverhalten und dem Hinwegsetzen des Gesetzes, informieren müssen.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Übermittlung der Endabrechnung, sowie Zahlung der Gutschrift.
ofortantwort
29.01.2018 | 07:19
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Oberender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben Ihr Anliegen für Sie erledigt. Ihre Abrechnung ist unterwegs an Sie. Die Zahlungen an Sie sind ebenfalls ausgelöst.
Falls Sie noch Fragen haben, kommen Sie bitte wieder direkt auf uns zu.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Heiko Zeuner.
Beschwerde ist gelöst