Center Parcs Germany GmbH (Köln)
Schwierigkeiten bei Buchung mit Behinderung
Bestell-/Kundennummer: KdNr. 132199869
Buchung mit Behinderung
Wir besuchten mit zwei Erwachsenen und einem Kind am vergangenen Wochenende den Park Bispinger Heide. Wir waren schon häufiger hier und meistens auch sehr zufrieden.
Die Buchung dieses Aufenthaltes erfolgte nun zum ersten Mal unter dem Umstand, dass eine behinderte Person (GdB 70 mit eingetragener Gehbehinderung und Begleitperson) dabei war. In einem Telefonat mit der Hotline (0221-97 30 30 400) erkundigten wir uns nach den Modalitäten rund um die Buchung bei Schwerbehinderung.
Es wurde uns mitgeteilt, dass es spezielle Rollstuhlfahrer-Bungalows gäbe und dass unter Umständen die Möglichkeit bestehen würde, das Fahrzeug im Park benutzen zu dürfen. Dies würde jedoch der Park vor Ort nach Vorlage des Behindertenausweises entscheiden.
Ein Rollstuhl-Bungalow war nicht nötig, zu den beiden in Frage kommenden Terminen jedoch auch keines verfügbar. Es war uns allerdings wichtig, möglichst zentrumsnah zu wohnen.
Da wir uns in dem Telefonat noch nicht auf einen von zwei möglichen Reiseterminen für die Reise festlegen konnten, sagte man uns, wir sollten dann einfach online buchen. Dabei sollten wir ein Wunschbungalow aussuchen, das möglichst zentrumsnah und für unsere Bedürfnisse richtig läge. Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweise würden uns dann die zusätzlichen Buchungskosten für den Wunschbungalow vor Ort erstattet werden.
Nun kamen wir am Freitag dort an und stellten den Sachverhalt genau so dar. Dort sagte man uns am Infodesk jedoch, dass wir eine Genehmigung zur Nutzung des Fahrzeuges im Park bekämen, allerdings nicht die Buchungsgebühr für den Wunschbungalow.
Damit waren wir nicht einverstanden, denn wir hätten den Wunschbungalow in der Nähe gar nicht gebraucht, hätte man uns bereits vor Buchung verbindlich zugesagt, dass wir diese Genehmigung erhalten würden. Aus diesem Grund bestanden wir darauf, die Extrakosten erstattet zu bekommen.
Erst nach längerem Hin und Her wurde uns angeboten, wir könnten ja kostenlos eine Stunde Badminton spielen. Angesichts der Tatsache, dass die geschädigte Person gehbehindert ist, schien uns das mehr als lächerlich, aber schlugen vor, ob es nicht wenigstens einen Verzehrgutschein in der entsprechenden Höhe für die Restaurants vor Ort geben könne. Dies wurde sofort verneint, aber man wolle sich nochmals an anderer Stelle erkundigen und später melden.
Einige Stunden später teilte man uns am Telefon mit, dass in unserem Fall nichts zu machen wäre. Es gab keine weiteren Vorschläge, wie man den unternehmensinternen Fehler zugunsten des Kunden noch hätte abmildern können.
Angesichts der Tatsache, dass wir leider bei diesem Besuch auch an anderer Stelle unzufrieden waren (Bungalow roch nach Zigarettenrauch, der Kamin war nicht funktionsfähig, die Heizung funktionierte nicht verlässlich und die Bedienung im Brauhaus war sehr unfreundlich), sind wir von diesem Aufenthalt mehr als enttäuscht. Zudem konnten wir die Kritikpunkte nicht einmal auf einem Feedback-Bogen hinterlassen, da im Bungalow bzw. in den Unterlagen vom Check-In keiner zur Verfügung stand.
Somit erfolgt dies nun auf diesem Wege. Es wäre schön, wenn sich nun im Nachhinein doch noch etwas finden würde, was für den Unmut und die Mühe, hier alles darzulegen, entschädigen könnte.
06.02.2018 | 12:45
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Familie Stehlin,
vielen Dank für die Beschreibung Ihrer Urlaubserfahrungen in unserem Park Bispinger Heide, welche wir mit großem Bedauern wahrgenommen haben.
Gerne werden wir Ihnen innerhalb der nächsten 24 Stunden eine Antwort und Stellungnahme zukommen lassen.
Bis dahin möchten wir Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Center Parcs Kundenbetreuung