721 Views | 30.01.2018 | 15:01 Uhr
geschrieben von Hanna Rohde-Brandenburger

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Otto mahnt verstorbenen Vater - Kauf nach Tod

Bestell-/Kundennummer: keine Ahnung

Angeblich hat mein Vater für knapp 1000,- bei Otto eingekauft, nach seinem Tod. Eine Rechnung als Nachweis kann uns nicht zugeschickt werden.
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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Forderung stornieren.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


06.02.2018 | 15:17
von Hanna Rohde-Brandenburger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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