Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 365 Views | 01.02.2018 | 13:35 Uhr
geschrieben von Martin Dauskardt

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio ignoriert Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 122037992

Keine Reaktion auf E-Mail. Hotline telefonisch nicht erreichbar

Am 08.12.17 erhielt ich für meinen grünwelt-Tarif (Marke von Stromio) eine Preiserhöhung, die zum 01.02.2018 wirksam werden sollte. In dem Schreiben heisst es: "Aufgrund der Anpassung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. " Ich habe noch am gleichen Tag über das Wechselportal Verivox meinen neuen Stromanbieter beauftragt, eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Da noch mehr als ausreichend Zeit war, sah ich keine Veranlassung, parallel selbst zu kündigen.

SCHLAGWORTE

Noch am gleichen Tag erhielt ich eine Bestätigung von Stromio: "mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem 02.01.2019, von Ihrem neuen Lieferanten eprimo GmbH erhalten. " Hintergrund ist offenbar, dass Stromio nur eine Wechselkündigung, nicht aber ein Sonderkündigungsrecht anerkannt hat, was ich aber zunächst nicht bemerkte und das Datum überlas.

Am 02.01.18 erfasste ich im Stromio-Kundenportal den Zählerstand. Erst am 24.01. bemerkte ich anlässlich einer erhaltenen Jahresabrechnung das falsche Vertragsende und reklamierte per E-Mail am 24.01.18 bei Stromio:

"aufgrund Ihres Preiserhöhungsschreibens hatte ich ein Sonderkündigungsrecht, m. E. zum 01.02.2018. Dennoch haben Sie aufgrund meiner Kündigung, die der neue Lieferant eprimo für mich vorgenommen hat, als nächstmöglichen Termin den 02.01.2019 angegeben. "

Der E-Mail beigefügt waren das Preiserhöhungsschreiben sowie die Kündigungsbestätigung im pdf-Format. Spätestens diese E-Mail hätte Stromio als Ausübung des Sonderkündigungsrechtes werten müssen und eine Kündigungsbestätigung erteilen müssen. Gemäß AGB bedarf die Kündigung nur der Textform, so dass eine E-Mail ausreichend war. Es erfolgte jedoch keine Reaktion.

Ein Versuch am 01.02.2018, den Kundenservice unter der auf der Webseite www.gruenwelt.de/kundenservice-strom.html angegebenen Rufnummer 0800 58 58 224 telefonisch zu erreichen, scheiterte. Ich erhielt abwechselnd die Ansage, die Nummer sei ungültig, oder die Rufnummer sei derzeit nicht erreichbar, man solle es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen.

Statt eines Arbeitspreises von 23,31 Cent und einem Grundpreis von 12,26 Euro pro Jahr (Tarif eprimo), zahle ich bei grünwelt/Stromio ab 01.02.18 nun einen Arbeitspreis von 32,7 Cent und einen Grundpreis von 61 Euro pro Jahr.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Umstellung des Tarifes für die Restlaufzeit bis 02.01.19 auf eprimo-Kondition oder schnellstmöglicher, mit eprimo abgestimmter Anbieterwechsel mit Schadenersatz bis dahin


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2018 | 14:28
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.02.2018 | 15:55
von Riesa Rie | Regelverstoß melden
Das Problem ist, dass ein anderer Versorger nicht ihr Sonderkündigungsrecht ausüben kann. Für die Zukunft wissen Sie nun ja wie man vorgehen muss. Und immer die Sonderkündigung selbst schreiben. Ich hoffe Sie kommen aus Kulanz, aus dem Vertrag.

11.02.2018 | 15:11
von Martin Dauskardt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat mich zum 01.03.18 aus dem Vertrag entlassen. Ob nun aus Kulanz oder weil eine fristgerechte Sonderkündigung von mir in Form einer Reklamationsmail vorlag, kann dahingestellt bleiben.
Positiv ist festzuhalten, dass Stromio darüber hinaus die Preiserhöhung bis zum Vertragsende (also 4 Wochen lang) nicht anwenden wird.


11.02.2018 | 15:27
von Martin Dauskardt | Regelverstoß melden
Für alle, die das hier nachlesen:

Einen wesentlichen Anteil an den aufgetretenen Problemen hatte das Verivox-Portal. Dort heisst es in der Auftragsmaske für den Wechsel:
Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn: . Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten".

"Sollten" ist nur eine Empfehlung und bedeutet nicht, dass man es zwingend so machen muss. Grundsätzlich könnte auch der neue Anbieter eine Sonderkündigung im Auftrag seines Kunden geltend machen. Es wird davon nur deshalb auch auf anderen Wechselportalen abgeraten, weil die Fristen dafür unter Umständen kürzer als die Bearbeitungszeit des neuen Anbieters sind. Da in meinem Fall noch 6 Wochen Zeit waren, hielt ich das für ausreichend. Voraussetzung wäre aber, dass die Auftragsmaske eine Option enthielte, in der man dem neuen Anbieter aufgeben kann, dass er keine reguläre Kündigung, sondern ausdrücklich eine Sonderkündigung geltend machen soll. (Eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beinhaltet nämlich nicht die Ausübung eines möglichen Sonderkündigungsrechts.) Da dies bei Verivox nicht der Fall ist, kann es tatsächlich ausschließlich dann funktionieren, wenn man sein Sonderkündigungsrecht beim alten Anbieter selbst ausübt.

Leider zeigt sich Verivox völlig uneinsichtig, soweit es eine Formulierungsanpassung im Portal betrifft. Deshalb werde ich das Verivox-Portal künftig nicht mehr benutzen. Das check24-Portal ist in dieser Hinsicht klarer strukturiert und gibt deutliche Hinweise, so dass man nicht in die Falle laufen kann.



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