A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)
Nach Heckscheibenreparatur - Heckschloß defekt
Nachdem ich mein Auto zur Reparatur meiner Heckscheibe bei A.T.U abgegeben hatte, bekam ich es am folgenden Tag in einem katastrophalen Zustand zurück. Die dritte Bremsleuchte war zerbrochen, der Lack rund um die neue Scheibe hatte tiefe Werzeugspuren (Kratzer) und das Schloß der Heckklappe war defekt. Als ich nachfragte wie der Schaden behoben werden sollte, wurde ich als erstes darauf hingewiesen, dass mein Auto sehr alt sei und ich deshalb damit rechnen müsse, dass infolge der Reparaur natürlich weitere Schäden auftreten könnten.
Dass das Heckklappenschloss nun nicht mehr funktioniere, würde ihnen auch leid tun, aber dafür kann ja auch niemend etwas, man müsse ja schließlich die Hecklappe für die Reparatur öffnen und schließen. Als weitere Ausrede kam dann auch noch, dass man für die Reparatur auch nur begrenzt Zeit hätte, welche nur ein Drittel der vom Hersteller angegebenen Zeit ausmacht. Unfassbar!
Als Krönung wurde mir dann angeboten, das Schloss bei einem weiteren Termin zu reparieren, natürlich auf meine Kosten. Außerdem wurde mir ein Leihwagen angeboten - ebenfalls auf meine Kosten. Nie wieder A.T.U.!
16.02.2018 | 09:10
Abteilung: Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Hagen,
wir sind stets bemüht, dass unsere Kunden zufrieden sind. Deshalb möchten wir gerne direkt mit Ihnen Ihre Erfahrung und den Grund Ihrer Beanstandung erörtern. Leider konnten wir Sie bis dto telefonisch nicht erreichen, ebenso haben Sie einen breits vereinbarten Besichtigungstermin nicht wahrgenommen. Sofern Sie noch an einer Klärung interessiert senden Sie uns eine Nachricht an feedbackde.atu.eu.
Wir melden uns schnellstmöglich um den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen zu klären. Nur so können wir als A. T.U besser werden!
Viele Grüße!
Ihr A. T.U-Team
Für den Zeitraum der Reparatur der verursachten Schäden haben sie Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen. Die Schadensminderungspflicht verlangt dabei aber, dass sie sich mit einem einfachen Modell zufrieden geben (stark vereinfacht ausgedrückt). Aber das wird ja auch nicht das Problem sein.
Mein Tipp: Da sich hier die Werkstatt in geradezu unfassbarer Weise unkooperativ verhält, empfehle ich den Schaden gutachterlich feststellen zu lassen. Die Kosten dafür müssen sie jedoch erst einmal selbst zahlen.
Warum empfehle ich das? Wenn die Werkstatt dann vielleicht doch noch widerwillig tätig wird, könnte es ja sein, das plötzlich - sagen wir - unvorhergesehene Probleme oder angebliche Folgeschäden auftreten. Dem entgegenzuwirken, kann ein Gutachten helfen. Gehen sie dafür am besten zu einem vereidigten Sachverständigen (TÜV, DEKRA u. a. m.)
Ist die Werkstatt Mitglied der Innung (was wahrscheinlich ist), kann dort ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Das ist für sie kostenfrei.
schade, dass Sie sich bis jetzt nicht bei uns gemeldet haben. So konnten wir Ihr Anliegen bis dato nicht klären und Ihnen somit leider auch nicht weiterhelfen. Sofern Sie noch an einer konkreten Unterstützung interessiert sind, nehmen Sie doch bitte einfach Kontakt mit uns auf.
Ihr A. T.U-Team