Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 217 Views | 13.02.2018 | 10:03 Uhr
geschrieben von Björn Ben.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Schlussrechnung + keine Erstattung Guthaben/Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 296416 / Kundennummer 369731

Am 31.12.2017 endete der Belieferungsvertrag mit der BEV. Der Zählerstand wurde abgelesen und der BEV am 01.01.2018 mit derBitte um Erstellung einer Schlussrechnung sowie Erstattung von Kundenguthaben und Neukundenbonus zugesandt.

SCHLAGWORTE

Am 22.01. informierte mich der Kundenservice per Email darüber, "dass derGesetzgeber dem Energieanbieter (.) einen zeitlichen Rahmen von bis zu sechs Wochen für die Erstellung der Schlussrechnung einräumt. "

Nur einen Tag später, am 23.01. informierte mich der Kundenservice per Email, dass meine Endabrechnung "in Bearbeitung sei und mir in den nächsten Tagen per Post zugestellt" würde.

Da auch bis Anfang Februar keine Schlussrechnung in Sicht war, habe ich am 02.02.2018 erneut um Erstellung einer Schlussrechnung sowie Erstattung von Kundenguthaben und Neukundenbonus bis zum 12.02.2018 (Ende der sechswöchigen Frist) gebeten.

Weder hat es auf dieses Schreiben eine Rektion gegeben, noch wurde eine Schlussrechnung erstellt, geschweige denn ein Guthaben und/oder ein Neukundenbonus erstattet.

Sofern die BEV weiterhin keine Schlussrechnung erstellen kann oder will bleibt mir leider nichts anderes übrig als entweder die Schlichtungsstelle Energie über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Sofern die BEV auch auf diesen nicht reagiert würde ich im Anschluss einen Vollstreckungstitel beantragen und diesen dann per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Aber ganz ehrlich liebe BEV: Muss das sein oder kann nicht einfach eine Schlussrechung erstellt und ein Kundenguthaben nebst Neukundenbonus erstattet werden?

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer Schlussrechnung sowie Erstattung von Kundenguthaben und Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2018 | 10:03
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Benner,

Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.02.2018 | 16:45
von Björn Ben. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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