Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 245 Views | 12.02.2018 | 17:00 Uhr
geschrieben von Patrick Ben Hamza

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Suspektes Unternehmen

Bestell-/Kundennummer: 433652

. leider noch eine Verzögerung der Rückzahlung wegen einem Drucker-Stau.

die Jährliche Strom-Rückzahlung/Rechnung (Vertragsnummer 357600) nebst

Neukunden-Bonus wird nicht

bearbeitet/ausgezahlt obwohl ich 3 mal nach dem Stand der Dinge mich telefonisch erkundigt habe; der Informationsgehalt der BEV-Hotline diesbezüglich ist =0;

nach 6 Wochen jetzt ein angeblicher Druckerstau?

Ich werde diese Woche meine Rechtsschutzversicherung und meinen Anwalt einschalten;

Ich habe bei diesem Unternehmen ohne Online KTO Service schwerste Bedenken überhaupt ohne Rechtsbeistand und Justiz an mein Geld zu kommen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Stromkosten-Rückzahlung und Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.02.2018 | 17:00
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Hamza,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben sowohl Ihre Auszahlungen als auch Ihre Abrechnung auf den Weg gebracht.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.02.2018 | 08:27
von Patrick Ben Hamza noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schade das Ihr Kundenservice bis heute Mittwoch den 14.02.2018

Nichts von ihrer Abrechnug und meiner Rückzahlung nebst Neukundenbonus weiß!

Ich solle mich noch einmal 10 Werktage gedulden,

Frecheit!

Ich werde sicherheitshalber heute bei meinem Anwalt

Nun eine Frist setzten lassen,

Glauben Sie bitte ja nicht: Ich wüsste mich nicht

Juristisch zur Wehr zu setzten aufgrung meines

ausländischen Nachnamens.


16.02.2018 | 07:47
von Patrick Ben Hamza noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, bis Dato Freitag den 16.02.2018 Keine Abrechnung in der Post.
Auch keine Rückzahlung mit Neukundenbonus zu Verbuchen.


19.02.2018 | 09:45
von Patrick Ben Hamza gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für die umgehende Bearbeitung, nach mehrfacher Aufforderung.




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