Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 267 Views | 14.02.2018 | 13:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4249001

Immergrün Energie (Köln)

Neukundenbonus verweigert wegen Photovoltaikanlage

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21611035294

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich widerspreche hiermit ausdrücklich lhrer Ablehnung des Neukundenbonus von 15 % des Rechnungsbetrages und Ihrer Begründung.

Ich habe den Vertrag über Verivox abgeschlossen. Ich habe den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und Sie haben ihn bestätigt. Es wurde nicht nach einer Photovoltaikanlage gefragt.

In Ihren AGB geht es um das Betreiben von Photovoltaikanlagen an der "vertaglich vereinbarten Abnahmestelle". Eine solche Photovoltaikanlage liegt bei mir gar nicht vor. Meine Photovoltaikanlage läuft pysikalisch völlig getrennt von der von Ihnen belieferten Abnahmestelle (Hausstromnetz). Der von der Photovoltaikanlage erzeute Strom wird vollständig ohne Eigenverbrauch in das öffentliche Netz eingespeist. Es handelt sich um einen eigenen Anschluss mit eigenem Zähler ohne "Vermischung" mit dem von Ihnen bezogenen Strom. Die Photovoltaikanlage ist daher von der von Abnahmestelle, die Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist, in jeder Beziehung getrennt und hat demnach mit der vertraglichen Abnahmestelle nichts zu tun. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die sich der Vertrag bezieht, ausschließlich privat genutzt wird. Den technischen Nachweis kann ich auf Anforderung gerne erbringen.

Zu keiner Zeit konnte ich davon ausgehen, dass ich wegen einer solchen Photovoltaikanlage, die mit der vertraglich vereinbarten Abnahmestelle gar nichts zu tun hat, keinen Anspruch auf den Neukundenbonus haben würde. Für Photovoltaikanlagen, die völlig getrennt von der häuslichen Abnahmestelle ihren gesamten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, fehlt es an jedem sachlichen, nachvollziehbaren oder vorhersehbaren Grund für einen vertraglichen Ausschluss. Soweit Sie Ihre Ablehnung daher Ihre AGB stützen, ist Ihre Klausel überraschend, nicht eindeutig und daher unwirksam (§ 305c BGB).

Im Übrigen waren Sie durch meine Mail vom 9.3.2017 vollumfänglich informiert. Die Fortführung des Vertrages bis zum 31.12.2017 ist als Zustimmung Ihrerseits zu den vereinbarten vertraglichen Kondition inklusive Neukundenbonus bei vorhandener Photovoltaikanlage zu werten.

Ich erwarte die Zahlung meines Guthabens aus der Verbrauchsabrechnung sowie des Neukundenbonus binnen höchstens einer Woche, ansonsten werde ich die Schlichtungsstelle anrufen und die gerichtliche Geltendmachung meines Anspruchs einleiten.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Zahlung des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2018 | 13:51
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-4249001,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.02.2018 | 17:55
von ReclaBoxler-4249001 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Neukundenbonus wurde mir heute überwiesen. Ich bedanke mich bei Reclabox für die Unterstützung.




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