Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 207 Views | 15.02.2018 | 09:05 Uhr
geschrieben von Tina Müller c/o Barth

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung und Bonuszahlung

Bestell-/Kundennummer: 376933 Vertrags Nr.: 305143

Im Jahr 2017 bezog ich meinen Strom von BEV Energie. Es begann damit, dass gleich zu Anfang der monatliche Abschlag von 78,00 € auf 83,00 € erhöht wurde - angeblich wegen der Angaben vom Netzbetreiber.

Ich kündigte den Vertrag Anfang Oktober 2017 fristgerecht.

Im Dezember wurde die zwölfte Abschlagszahlung abgebucht obwohl nur 11 Zahlungen vereinbart waren. Ich sah darüber hinweg, weil ich ja gekündigt hatte und der Betrag bei der Jahresabrechnung im Januar sowieso verrechnet würde.

Den Zählerstand teilte ich dem Unternehmen am 31.12.2017 per Email mit. Abgelesen vom Netzbetreiber wurde er am 2.1.2018.

Bis heute habe ich keine Schlussabrechnung erhalten, obwohl ich diese bei BEV Energie anforderte.

Bei der Gesellschaft steht meiner Meinung nach, wenn die Abrechnung ein Guthaben ausweist, Ignoranz wohl an erster Stelle.

Der Vertrag endete am 31.12.2017.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellen der Schlussabrechnung sowie die Auszahlung von Guthaben und Bonus.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2018 | 09:05
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Müller,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2018 | 16:59
von Tina Müller c/o Barth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auszahlung des Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Mir wäre wohler, wenn es auf dem Weg wäre. Angewiesen kann viel bedeuten.


23.02.2018 | 15:22
von Tina Müller c/o Barth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben und Schlussabrechnung korrekt erhalten.


23.02.2018 | 15:23
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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