Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 159997
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 512 Views | 16.02.2018 | 18:49 Uhr
geschrieben von C. Hegner

Höffner (Schönefeld)

HaupsächlIch verkauft!

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 4101254

Matratze gekauft bei Höffner, falsche Betatung, Federkernmatratze für Allergiker, extrem harte Matratze für kleine Kinder, Kundenservice frech. Widersprüchliche Aussagen.

Vor etwa drei Wochen haben wir eine Matratze von Höffner bekomnen. Es ist eine Federkernmatratze, Härtegrad 2, mit etwa 1,5 cm Schaumstof oben drauf. Größe: 1,40x2,0 m.

BILDER
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1 Bild

Bei der Beratung wurde uns diese als DIE geeignete Matratze für unsere zwei Kinder (fürs Hochbett) empfohlen. Die Kinder sind 5 Jahre und 9 Jahre alt. Unsere Tochter ist extrem allergisch (Haustaubmilben).
Im Geschäft wurde uns gesagt, dass gerade eine Federkernmatratze für Allergiker optimal ist und dass diese weich wird, wenn die Kinder drauf springen werden oder wir als Eltern die Matratze zuerst benutzen.
Nach zwei Tagen auf einer HARTEN Matratze (bezogen durch uns mit Milbenschutzbezug und Matratzenschoner) haben wir uns für die Rückgabe entschieden.
Die Antwort von HÖFFNER, die uns erreicht hatte, sehen Sie bitte selbst. Und das obwohl uns bereits vor den Schulferien eine Rücknahme telefonisch zugesagt wurde. 😤😫
Hygieneartikel? In den AGBs steht nichts.

Wo sind die Kundenrechte?

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Meine Forderung an Höffner: Vollständige Erstattung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2018 | 20:01
von C. Hegner | Regelverstoß melden
Es ist unglaublaublich, dass man noch zusätzlichen Blödsinn dulden muss - wahrscheinlich Kommentare von Verkäufern. Wir können lessen! AGBs sind Vertragsbedingungen und Verträge sind dafür da, dass ein Vertrauen da ist, dass nicht beliebig vom Verkäufer missbraucht wird.

Ich bitte nur um sachliche und korrekte Kommentare. Möglichst ohne Rechtschreibfehler! Dann werden diese auch nicht gelöscht.

16.02.2018 | 20:38
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


16.02.2018 | 20:47
von C. Hegner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.02.2018 | 22:43
von C. Hegner | Regelverstoß melden
Die Stornierung wird abgelehnt mit der Begründung, dass es sich bei Matratzen um Hygieneartikel handeln würde. Das ist laut bereits bekannte Urteile des LG Mainz vom 10.08.2016 und LG Berlin vom 06.08.2016, nicht der Fall!

Matratzen sind keine Hygieneartikel!

Ich hoffe, dass dieser Kommentar veröffentlicht wird.

28.03.2018 | 19:00
von C. Hegner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist gelöst. Wir haben 10% des Preises der Matratze bezahlt. Die Matratze wurde kostenlos abgeholt. Für beide Seiten ist das Thema abgeschlossen. Fazit allgemein: Im Geschäft beraten lassen, online kaufen. Und auf jeden Fall auf eine gute und richtige Beratung achten und sich noch 2., 3. etc. Meinung (Fachinformationen) holen.

Wir haben gleichzeitig mit der Matratze auch eine Geschirspülmaschine gekauft, . die wurde gestern eingebaut. hier alles Bestens.




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