BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Abschlussrechnung, auch nach 10 Wochen, nicht erstellt
Bestell-/Kundennummer: 438303
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit wiederholt auf, die Schlussrechnung zu meinem am 12.12.2017 ausgelaufenen Stromvertrag zu erstellen und mir das Guthaben auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Wir sind nun bereits in der zehnten Woche nach Ende meines Vertrages angelangt. Wie Sie wissen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet die Schlussrechnung spätestens 6 Wochen nach Ende des Vertrages zu erstellen.
Sollten sie nicht tätig werden, werde ich die Angelegeheit meinem Rechtsanwalt übergeben.
Mit mittlerweile nicht mehr ganz so freundlichen Grüßen,
F. Petele
20.02.2018 | 09:53
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Petele,
wir haben die Auszahlung Ihres Guthabens und den Versand der Rechnung angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team