Immergrün Energie (Köln)
Neukundenbonus 15% verweigert - angebliche gewerbliche Nutzung
Bestell-/Kundennummer: G25104R1284
Mit der Jahresrechnung RN00914400 wird ohne einen Hinweis darauf kein Neukundenbonus für unseren Gasanschluß gewährt. Laut Vertragsabschluß vom 19.11.2016 habe ich Anspruch auf 15% Neukundenbonus. Auf meine telefonische Rücksprache wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf den Bonus hätte, da am Anschlussort auch ein Gewerbe betrieben wird.
In ihren AGB findet sich folgender Text:
Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen.
Laut §13 BGB gilt:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Somit stelle ich fest, dass wir unsere Verbrauchsstelle im Sinne des $13BGB als Verbraucher nutzen, da in dem beheizten Wohnhaus keine Gewerberäume ansässig sind, das Gewerbe bezieht sich auf einen nachweislich nicht geheizten Hof sowie eine Photovoltaikanlage. Auch die von ihnen angeführte Möglichkeit, dass wir Abrechnungsarbeiten in unseren Privaträumen für die Gewerbe durchführen könnten würde, wenn es so wäre, nach §13 BGB nicht zum Verlust der Verbrauchereigenschaft führen, da selbst dann die Privaträume überwiegend privat genutzt werden würden.
20.02.2018 | 11:38
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Greiwe,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Leider bist jetzt keine vollständige nachvollziehbare Begründung warum genau der Neukundenbonus verweigert wurde. Bleibt bisher nur die Aussage des Hotliners "Sie könnnen ja auch an ihrem privaten Küchentisch eine Rechnung für ihre Gewerbe schreiben".
Ich habe jetzt nochmals per Email eine Begründung unter Nennung der entsprechenden Textstellen der AGB angefordert, mal schauen was da kommt.
1. Sie Rechnung mit einem falschen Arbeitspreis (minimale Abweichung) 0,0378200€ statt 0,0378151€
2. Sie setzen falsche Grundgebühren an: 389,2437€ statt 363,2017€
Ich bitte Sie das ebenfalls zu korrigieren.
leider wurde auch der Sofortbonus von 180 Euro nicht ausgezahlt, ich kann leider keine entsprechende Buchung auf meinem Konto verzeichnen.
Ich setze ihnen hiermit eine Frist bis zum 28.02.2018 um die Abrechnung zu korrigieren, Zur Sicherung meiner Forderungen werde ich die letzen Lastschriften zurückbuchen.