Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
FUXX zahlt Guthaben nicht aus und verweigert Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: GF2957115128
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Vertragsbeginn am 01.04.2016 wurde ein Preis von 25,86 Cent/kWh vereinbart, dann wurde der Preis 2017, ohne Ankündigung auf 34,80 Cent/kWh (+35%) erhöht. Diesen neuen Preis sah ich zufällig, als ich mich im Kundenportal eingeloggt hatte, über diese Preiserhöhung wurde ich nicht informiert. Auch eine Jahresrechnung für 2016 habe ich nie erhalten. Auf Nachfrage bekam ich diese (auf den 11.05.2017 datierte Rechnung) per Mail am 15.02.2018. lt. dieser Rechnung ergab sich ein Guthaben in Höhe 60,80€, welches mir zeitnah überwiesen werden sollte. Das ist nun fast ein Jahr her, eine Zahlung habe ich bis heute nicht erhalten.
Auch vom vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 15% (205,38€) keine Silbe. Diese beiden Beträge habe ich wiederum per Mail angemahnt. In der heutigen Mail wurde mir mitgeteilt, dass eine Bonuszahlung nicht möglich ist wegen „Einspeisung einer Photovoltaik“ – von meinem Guthaben keine Rede.
Dies kann ich so nicht akzeptieren. Mir ist zwar klar, dass Sie keine Sondertarife für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen etc. beliefern, dies liegt jedoch hier nicht vor. Es handelt sich um ganz normalen Haushaltsstrom ohne Sonderverbraucher, den ich mit 5000 KWh eingegeben habe und verbraucht habe ich über 5000 KWh daher entstand kein Nachteil für Ihren Unternehmen.
Zudem habe ich meinen Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und Sie haben ihn bestätigt. Da wurde auch nicht nach einer Photovoltaik Anlage gefragt. An meiner Photovoltaik Anlage hat sich bisher noch kein Stromlieferant gestört. Sie haben von Netzbetreiber erfahren oder zumindest hätten erfahren können. Ebenso gingen Sie danach, bis zur heutigen Email mit keinem Wort auf diesen angeblich hinderlichen Umstand ein.
Ich halte Ihre Argumentation deshalb für nicht richtig und fordere Sie hiermit noch einmal auf, den Neukundenbonus wie vereinbart zu gewähren und auch mein Guthaben aus der 1. Jahresrechnung auszuzahlen.
Sollte dies nicht innerhalb vom 4 Wochen erfolgen, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten und, sofern erforderlich, auch meinem Anwalt damit betreuen.
Mit freundlichen Grüßen