Von bravofly beantwortete Beschwerde. | 265 Views | 20.02.2018 | 21:13 Uhr
geschrieben von Fred Leise

bravofly (Chiasso)

Meine Stornierung

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnr. 1041309661

Was soll hier stehen? Gibt es auch ein deutsches Wort dafür?

Hatte am 03.07.2017 einen Flug von Basel EuroAirport nach Palma Mallorca am 27.07.2017 und einen Rückflug am 03.08.2017 gebucht. Die Stornierung erfolgte am 21.07.2017.

Ich forderte die gezahlten Steuern, Gebühren und Zuschläge nach § 649 Satz 2 BGB zurück, und das unabhängig vom gebuchten Tarif und Stornierungsgrund. Außerdem wollte ich wissen, ob meine Plätze anderweitig verkauft werden konnten.

Man ist nicht auf meine Forderungen eingegangen, mir aber 9,77 Euro an Rückerstattung angeboten, diese mir jedoch nie überwiesen. Meine Forderung wäre:

Rechnungsbetrag für zwei Flüge 139,39 Euro.

./. 5 % für Arbeitsaufwand 6,97 Euro.

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Meine Forderung an bravofly: Erstattung des Flugpreises 139,39 Eurp\o. /. 5 % Aufwand.


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
08.03.2018 | 17:17
Firmen-Antwort von: bravofly
Abteilung: Online Marketing

Sehr geehrter Herr Leise,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde über Ihre Stornierung und die von der Airline angebotene Rückerstattung haben.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Vermittler zwischen Fluggesellschaft und den Kunden von den Entscheidungen der Airline bezüglich Änderungen, Stornierungen und Rückerstattungen abhängig sind und keinerlei Einfluss auf diese haben. Ob und in welcher Höhe Beträge zurückerstattet werden, ist von der gebuchten Fluggesellschaft und der Art des erworbenen Tickets abhängig. Die Regelungen können sehr unterschiedlich sein.

Die Rückerstattung in Höhe von 9,77 Euro gemäß der Tarifregelung der Airline wurde Ihnen bereits am 26.07.2017 auf die für die Buchung verwendete Kreditkarte gutgeschrieben. Es wurde Ihnen auch einen Nachweis-Beleg zugesandt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich für weitere Informationen mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie den gesamten Buchungsbetrag gemäß der erwähnten Rechtsregelung beantragen wollen, bitten wir Sie Ihre Beschwerde direkt bei der Airline einzureichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Bravofly

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Kommentare und Trackbacks (5)


28.02.2018 | 10:33
von Fred Leise noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab einen Anruf von einer inkompetenten Person.
Ich brauche eine E-Mail-Adresse für Bravofly für das Setzen einer letzten Frist vor der Klage. Oder Sie leiten das Schreiben weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Leise


12.03.2018 | 09:30
von Fred Leise noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dort arbeitet nur unqualifziertes Personal. Man ist nicht in der Lage zu erkennen, dass man mir zwar 9,77 € angeboten, aber nie überwiesen hat. Sollen Sie doch einmal in ihre Kontoauszüge schauen. Ich hatte damals die Erstattung nicht akzeptiert, weil ich mit deren Annahme weitere Ansprüche verloren hätte.
Mein letzter Vorschlag zur Güte: Überweisung der als Gutschrift angebotenen 29,77 € (incl. gesparte Steuern).


19.03.2018 | 15:24
von Fred Leise noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muss mich entschuldigen, denn wie ich jetzt festgestellt habe, hatte ich bereits im Juli 2017 9,77 € zurück erhalten. Aber man ist gesetzlich verpflichtet, mir auch die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurückzuerstatten, und zwar nicht als Gutschrift, sondern bar. Ebenso hat man lt. EU-Rechtsprechung mir nachzuweisen, dass die Plätze im Flugzeug nicht an jemand anderen verkauft werden konnten. Das alles ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht geschehen.


26.03.2018 | 17:56
von Fred Leise noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte immer noch auf die Erstattung der Steuern und Gebühren in Höhe von 20 €.


11.04.2018 | 15:05
von Fred Leise noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erwarte als Mindestlösung die gesetzlich bzw. durch Rechtssprechung des EuGh vorgeschriebene Rückerstattung der Gebühren und Steuern. Diese sind durch meinen Nichtantritt der Reise auch nicht angefallen. Lt. dem mir überlassenen Dokument von Bravofly handelt es sich hier um 20 €. Muss ich denn tatsächlich bei dieser eindeutigen Rechtslage erst Klage einreichen, um mein Recht zu bekommen?

Fred Leise




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