Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 189 Views | 02.03.2018 | 14:47 Uhr
geschrieben von TP Müller

Immergrün Energie (Köln)

Verweigerung des Bonus wegen nicht existenter Photovoltaikanlage

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21611028846

Nach Prüfung der Schlussabrechnung vom 08.02.18 für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2017 habe ich festgestellt, daß Immergrün Energie den prozentualen Neukundenbonus (15%) auf Grund- und Arbeitspreis trotz Einhaltung aller Bedingungen gemäß des abgeschlossenen Vertrages "Sparen Sie 3-fach" nicht berücksichtigt hat.

SCHLAGWORTE

Am 09.02. forderte ich Immergrün Energie daher per Email auf, die Schlußrechnung entsprechend zu korrigieren und setzte eine Frist bis 23.02., um das Restguthaben und den Neukundenbonus auszuzahlen.

Am 19.02. antwortete mir das Unternehmen, daß für meinen Vertrag kein Bonusanspruch besteht. Zitat: "Folgendes Kriterium entspricht nicht unseren Voraussetzungen: Einspeisung einer Photovoltaik"

Nachweislich existierte am Vertragsort noch nie eine Photovoltaikanlage. Zu keiner Zeit wurde am Verbrauchsort also Strom eingespeist.

Am 20.02. erklärte ich gegenüber Immergrün, daß hier ein Irrtum vorliegen muß und mahnte erneut die Korrektur der Schlußrechnung und Auszahlung des Restguthabens bis zum 23.02. an.

Daraufhin bot mir Immergrün am 21.02. eine Kulanzzahlung in Höhe von 60 EUR statt des strittigen Bonusbetrages von ca. 135 EUR an. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wäre damit ein Bonusanspruch abgegolten.

Zitat aus diesem Schreiben:

"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Ihrem Fall über dieses Angebot hinaus kein weiteres Entgegenkommen erfolgen wird. Bonusansprüche sind in den AGB zu Ihrem Vertrag eindeutig geregelt und bei nicht vertragskonformem Verhalten ausgeschlossen. "

Am 22.02. wies ich dieses Angebot zurück, da das vorher genannte Kriterium Photovoltaik für das nicht vertragskonforme Verhalten falsch ist. Alle Anforderungen für den Anspruch auf Neukundenbonus sind also eindeutig erfüllt.

Bis heute habe ich hierauf keine Antwort mehr erhalten. Die anfangs gesetzte Frist 23.02.18 ist verstrichen. Nicht einmal das unstrittige Restguthaben aus den Abschlagszahlungen wurde bis dato zurückgezahlt.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sofortige Auszahlung des Restguthabens sowie Berücksichtigung und Auszahlung des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.03.2018 | 14:47
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.03.2018 | 11:32
von Riesa Rie | Regelverstoß melden
Wenden Sie sich an die Schlichtungstelle für Energie.

03.03.2018 | 11:32
von Riesa Rie | Regelverstoß melden
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für energie

11.03.2018 | 11:51
von TP Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch am gleichen Tag mit der Freischaltung meiner Beschwerde, bekam ich die übliche Aufforderung von immergrün diese noch einmal an deren Email VPB spider monkey kundenservice-energie.de weiterzuleiten.

Zwischenzeitlich habe ich eine korrekte Endabrechnung mit Neukundenbonus und einen Verrechnungsscheck über das Gesamtguthaben erhalten.




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