BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Schlussrechnung 2017
Bestell-/Kundennummer: KD-Nr.362051, Vertragsnr.:291430
Sehr geehrte Damen und Herren der BEV!
Mein Vertrag ist zum 31.12.2017 beendet worden. Der Zählerstand wurde Ihnen vertragsgemäß und laut Aufforderung in ihrer Kündigungsbestätigung vom 12.01.2017
am 31.12.2017 per mail übermittelt. Gleichzeitig habe ich ihren Netzbetreiber, Netze BW, und meinen neuen Versorger über den Zählerstand zum 31.12.2017 in Kenntnis gesetzt.
Eine Schlussrechnung habe ich in der gesetzlichen Frist von 6 Wochen nach Beendigung des Liefervertrages nicht erhalten.
Am 16.02.2018 habe ich sie per E-Mail in Verzug gesetzt und mir mit einer Frist bis zum 26. o2.2018 die Schlussrechnung zu stellen. Weiter forderte ich sie mit gleicher Fristsetzung auf mein Guthaben aus Überzahlung und den Neukundenbonus von 15% auf den Jahresumsatz 2017 zu überweisen.
Leider habe sie diese Fristen wieder versäumt. Ein Versuch sie heute telefonisch zu erreichen scheiterte mit einer kundenfeindlichen Ansage kläglich.
Letztmalig setze ich nun eine Frist bis zum 09.03.2018.
Sollte weiterer Schriftverkehr erfolgen müssen ist sicher die Adresse meines Rechtsanwaltes als Absender zu lesen. Meine Rechtschutzversicherung hat die Übernahme der Kosten schon erklärt.
06.03.2018 | 09:29
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Poggel,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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