primastrom GmbH (Berlin)
Jahresabrechnungen mit unzulässigen Preiserhöhungen
Das Landgericht Berlin verbietet es der Primastrom GmbH, Preiserhöhungsschreiben ohne Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht zu verschicken oder sich auf diese zu beziehen. (siehe den Artikel von Marktwächter-Energie)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund eines Artikels mit dem Titel „Primastrom: Preiserhöhung unwirksam“ vom Marktwächter-Energie habe ich zwei Preisanpassungsschreiben vom 03.12.2015 und vom 03.11.2016, welche eine Wirkung zum 1.1.2016 und 1.1.2017 entdeckt und meiner Rechnungen einer Prüfung unterzogen. Der Jahresabrechnung geht aus der beiliegenden Information hervor, dass Preisanpassungen mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden. In dem Schreiben vom 3.12.2015 welche eine Preisanpassung zum 1.1.2016 wirksam machen soll wurde dies nicht eingehalten. Auf Preisanpassungsschreiben ohne Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht, deren Verwendung Ihnen mit Urteil des LG Berlin untersagt wurde, können Sie sich zudem nicht berufen. In beiden Preisanpassungsschreiben haben Sie einen solchen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht nicht erbracht.
23.03.2018 | 08:29
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Rademacher,
zu Ihrer Beschwerde kann keine Stellungnahme auf dieser Plattform erfolgen, da von Ihnen aktuell ein Beschwerdeverfahren eingeleitet wurde.
Durch das laufende Verfahren erhalten Sie gesondert zu Ihrem Anliegen eine schriftliche Stellungnahme.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team
Die Primastrom GmbH hatte nach der Eröffnung des Verfahrens die Gelegenheit, sich innerhalb von drei Wochen mit mir einvernehmlich zu verständigen. Wäre keine Einigung möglich gewesen würde das Schlichtungsverfahren fortgeführt worden. Gelingt eine Einigung, ist das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens auch bindend.
Bereits in der ersten Phase der Schlichtung konnte eine Einigung – vermutlich auch dank der Veröffentlichung hier auf ReclaBox – erzielt werden.