Immergrün Energie (Köln)
Vertragsbestätigung gleich Vertragsbeginn - Kündigung abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 21704018202 Kunden-Nr. 28204E1380
Am 22.02.2018 habe ich einen neuen Stromanbieter (Eprimo) direkt ausgewählt und dort einen neuen Vertrag zum 01.06.2018 abgeschlossen. Eprimo habe ich bevollmächtigt, den laufenden Vertrag (Beginn 01.06.2017 - Laufzeit 12 Monate - Kündigungsfrist 12 Wochen) bei Immergrün fristgerecht zum 31.05.2018 zu beenden.
Heute habe ich gesehen, dass Immergrün bei Eprimo die Kündigung auf den 05.05.2019 bestätigt hat. Auf meine telefonische Anfrage bei Immergrün wurde die Ablehnunng damit begründet, dass Vertragsbeginn und Lieferbeginn unterschiedlich sind. Der Vertragsbeginn ist der Tag an dem die Vertragsbestätigung eintrifft, was am 05.05.2017 war. nirgends in der Vertragsbestätigung ist dies ersichtlich.
Morgen werde ich folgendes Einschreiben an Immergrün versenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut Eprimo, bei denen ich einen neuen Vertrag zum 01.06.2018 abgeschlossen und gleichzeitig zur Kündigung Ihres Vertrages zum 31.05.2018 bevollmächtigt habe, bestätigen Sie die Kündigung erst auf den 05.05.2019.
In einen Telefonat mit Ihnen wurde mir mittgeteilt, dass die Kündigung nicht fristgerecht war. Auf Nachfrage, wurde mir mitgeteilt, dass die Vertragslaufzeit bereits beim Eingang der Vertragsbestätigung beginnt, welche ich am 05.05.2017 erhalten habe.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nirgends auf Ihrer Vertragsbestätigung wurde ein Vertragsbeginn bzw. ein Kündigungstermin kommuniziert, somit war es für mich klar, dass der Lieferbeginn der Vertragsbeginn ist.
Daher kündige ich nun auch noch persönlich den bei Ihnen noch bestehenden Stromliefervertrag fristgerecht zum 31.05.2018.
Bitte nehmen Sie daher die Vertragskorrekte Beendigung Ihres Liefervertrags zum 31.05.2018 vor. Sollten Sie mir und Eprimo nicht bis zum 20.03.2018 die korrekte Beendigung des Liefervertrags zum 31.05.2018 schriftlich mitteilen, fühle ich mich gezwungen, mich mit der Verbraucherzentrale bzw. einem Anwalt in Verbindung zu setzen.
Noch mit freundlichen Grüßen
P. S. Hiermit untersage ich Ihnen bereits heute die telefonische Kontaktaufnahme mit mir und fordere Sie auf, mir alle Anliegen und Entscheidungen schriftlich, gerne per Email, mitzuteilen.
06.03.2018 | 15:57
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler-1672201,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung