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206 Views | 06.03.2018 | 08:49 Uhr
geschrieben von Stefan Schöffel
Bestell-/Kundennummer: 3342A3541
Zum 30.11.2017 ist die Gasbelieferung durch Sie ausgelaufen. Leider habe ich bis zum heutigen Tage keine Schlussrechnung von Ihnen erhalten. Könnten Sie mir freundlicherweise mitteilen, wann ich mit dieser rechnen kann? Den Schlusszählerstand (26857 kWh zum 30.11.2017) habe ich ordnungsgemäß in Ihrem Kundenportal übermittelt und meinem Grundversorger mitgeteilt.
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Ausstellung der Schlussrechnung.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
§ 82 im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz von 2010
folgende Antwort am 24 April 2018 erhalten:
nach Rücksprache mit der E-Control (österreichische Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt) muss die Endabrechnung sechs Wochen nach Vollziehung des Lieferantenwechsels oder nach Vertragsbeendigung gelegt werden. Allerdings ist diese auch zu bezahlen, sollte Sie zu einem späteren Zeitpunkt an Sie übermittelt werden, da eine Verjährung erst nach drei Jahren in Kraft tritt.