Durch ENSTROGA gelöste Beschwerde. | 206 Views | 06.03.2018 | 08:49 Uhr
geschrieben von Stefan Schöffel

ENSTROGA AG (Berlin)

Schlussrechnung nach 13 Wochen nicht ausgestellt

Bestell-/Kundennummer: 3342A3541

Zum 30.11.2017 ist die Gasbelieferung durch Sie ausgelaufen. Leider habe ich bis zum heutigen Tage keine Schlussrechnung von Ihnen erhalten. Könnten Sie mir freundlicherweise mitteilen, wann ich mit dieser rechnen kann? Den Schlusszählerstand (26857 kWh zum 30.11.2017) habe ich ordnungsgemäß in Ihrem Kundenportal übermittelt und meinem Grundversorger mitgeteilt.

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Ausstellung der Schlussrechnung.


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.03.2018 | 00:00
von Daniel WÖ. | Regelverstoß melden
Vorallem sollten Sie eins: Telefonisch die Rechnung verlangen und diese nach Erhalt genau überprüfen! Meine Partnerin hat für unseren Haushalt Strom von Enstroga bezogen. Im letzten Jahr durfte sie knapp 4 Monate auf die Jahresabrechnung warten - und sie kam auch erst nach einer telefonischen Beschwerde. Man habe es schlichtweg versäumt, hieß es! Nun, da wir umgezogen sind und uns auch von diesem unverschämt teuren Stromanbieter getrennt haben, kam heute die Schlussrechnung (auch wieder nur mit Erinnerung an die gesetzliche 6 Wochen Pflicht), in der zwar Guthaben ausgewiesen wurde, aber ein falscher (zu hoher) Zählerstand zur Abrechnung herangezogen wurde. Meine Partnerin hat sogleich einen Widerspruch per Einschreiben losgeschickt (nebst Übergabeprotokoll mit tatsächlichem Zählerstand - den wohlgemerkt auch die Netzgesellschaft fristgerecht bekommen hat). Ich für meinen Teil glaube, dass die Enstroga keine Mittel unversucht lässt, doch noch ein paar Euro zu viel von ehemaligen Kunden einzubehalten.

08.03.2018 | 08:35
von Stefan Schöffel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ENSTROGA hat mir mittlerweile meine Schlussrechnung zukommen lassen.


25.04.2018 | 13:37
von ReclaBoxler-1840501 | Regelverstoß melden
Hatte das gleiche Problem und habe mich an die Arbeiterkammer gewendet Meine Anfrage an die AK bezüglich des
§ 82 im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz von 2010
folgende Antwort am 24 April 2018 erhalten:

nach Rücksprache mit der E-Control (österreichische Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt) muss die Endabrechnung sechs Wochen nach Vollziehung des Lieferantenwechsels oder nach Vertragsbeendigung gelegt werden. Allerdings ist diese auch zu bezahlen, sollte Sie zu einem späteren Zeitpunkt an Sie übermittelt werden, da eine Verjährung erst nach drei Jahren in Kraft tritt.



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