111 Views | 06.03.2018 | 14:13 Uhr
geschrieben von Dominik Greiwe

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Keine Auslieferung von Kopfhörern trotz Reservierung und Geld

Bestell-/Kundennummer: 20180301-B1049-D0195

Am 28.02.2018 reservierte ich mir in der Mega Dealz App einen Gutscheincode für die Kopfhörer BeatsX in schwarz für 49 Euro. Die App bestätigte mir, dass der Deal damit für mich reserviert sei und am erst 06.03.2018 verfalle. Ich habe dann am folgenden Tag die Kopfhörer im Shop der Telekom wie in der angezeigten Anleitung bestellt, auch diese Bestellung war erfolgreich und mein Paypal-Konto wurde sofort belastet.

SCHLAGWORTE

Am 05.03.2018 erhielt ich dann die Mitteilung, dass der für mich reservierte Artikel leider nicht mehr lieferbar sei. Auf meine Anmerkung, dass ich auch gerne alternativ die Kopfhörer in Grau oder weiß nehmen würde, wurde mir leider nur wieder mit einem Textbaustein mitgeteilt, dass der Artikel nicht lieferbar ist. Im Shop steht der Artikel aktuell auf "Akutell leider ausverkauft" und eine Lieferzeit von 1-4 Tagen, die andersfarbigen sind verfügbar.

Auch den Hinweis, dass ich lediglich ein Angebot zur Bestellung der BeatsX für 49 Euro abgegeben habe, halte ich für falsch, da ich bereits direkt nach dem Bestellvorgang zur Zahlung aufgefordert wurde und auch der Betrag sofort meinem Papal-Konto belastet wurde. Dies darf ich als Vertragsbestätigung ihrerseits ansehen (vgl. AG Dieburg, Urteil v. 21.2.2005, 22 C 425/04).

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Auslieferung der bestellten und bezahlten Ware.


 
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