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163 Views | 09.03.2018 | 17:53 Uhr
geschrieben von Christopher Roßmann
Ich habe meinen Vertrag mit der BEV zum 31.12.2017 gekündigt und warte seitdem auf die Erstellung der Jahresabrechnung. Die gezahlten Abschläge müssen mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Auf E-Mails wird nicht reagiert. Am Telefon wird man nur vertröstet oder es ist niemand erreichbar.
Ein Neukundenbonus steht auch noch aus.
Mein Zählerstand vom 31.12.2017: 2.403 kWh.
Zählernummer: 1 DZG00 2300 3433 Stadtwerke Herborn
Kunden-Nr. 483148 / 402164
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Erstattung der zu viel gezahlten Abschläge gem. tats. Verbrauch sowie Neukundenbonus
ofortantwort
09.03.2018 | 17:53
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Roßmann
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Auszahlung des Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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