Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 316 Views | 09.03.2018 | 19:54 Uhr
geschrieben von Susanne F.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abschlussrechnung wird trotz § 40 Abs. 4 EnWG ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 440517

Leider ignoriert die BEV die gesetzlichen Fristen nach § 40 Abs. 4 EnWG. Auch nach Mahnung und Fristsetzung erfolgt keinerlei Reaktion, mehrere E-Mail Nachrichten wurden einfach ignoriert. 10 Wochen Warten ist nun genug, zumal von BEV KEINE einzige Information erfolgte.

Ich fordere die sofortige Endabrechnung von 2017 und Rückerstattung der Gutschrift.

Ich werde die Sache einem Anwalt übergeben, Dank Rechtsschutzversicherung kein großer Aufwand, sollte nicht zeitnah Vollzug gemeldet werden.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Endabrechnung von 2017 und Rückerstattung der Gutschrift


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.03.2018 | 19:54
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Frimmel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Auszahlung des Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.03.2018 | 14:29
von Susanne F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnung und Auszahlung des Guthabens noch nicht erhalten


22.03.2018 | 20:25
von Susanne F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abschlussrechnung und Auszahlung noch immer nicht erhalten.




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