BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Abschlussrechnung wird trotz § 40 Abs. 4 EnWG ignoriert
Bestell-/Kundennummer: 440517
Leider ignoriert die BEV die gesetzlichen Fristen nach § 40 Abs. 4 EnWG. Auch nach Mahnung und Fristsetzung erfolgt keinerlei Reaktion, mehrere E-Mail Nachrichten wurden einfach ignoriert. 10 Wochen Warten ist nun genug, zumal von BEV KEINE einzige Information erfolgte.
Ich fordere die sofortige Endabrechnung von 2017 und Rückerstattung der Gutschrift.
Ich werde die Sache einem Anwalt übergeben, Dank Rechtsschutzversicherung kein großer Aufwand, sollte nicht zeitnah Vollzug gemeldet werden.
09.03.2018 | 19:54
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Frimmel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Auszahlung des Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team