646 Views | 11.03.2018 | 11:31 Uhr
geschrieben von Thomas Werner

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Mahnverfahren der Telefonica O2

Bestell-/Kundennummer: 17 - 7709415 - 0 - 2

Gerichtszeichen Mahngericht Coburg ziemlich verspätet versendet und Vollstreckungsankündigung kam nicht an.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

die Telefonica Germany hat mir im Dezember 2016 nach einem Verzug von 24, 99 Euro sofort den Internetzugang gesperrt. Danach habe ich schriftlich den Vertrag mit Telefonica aufgehoben, da das Angebot nicht eingehalten wurde. Jetzt soll ich nicht nur die offenen Rechnung vom 20.02.2017 - 21.08.2017. Aufgehoben war der Vetrag im Februar 2017, sondern noch Schadensersatz vom 386, 33 zahlen.

Bei diesem Verfahren könnte ich mit dem fotografischen Gedächtnis beweisen, dass der Internetzugang über 6 Wochen gesperrt war, wobei die Zahlungsfrist eingehalten war zum Ende November 2017, da ich bis 06.12.2017 mein Netz nach mehrmaligen Auffordern immer noch nicht wieder frei hatte - habe ich den Vertrag aufgehoben und die Zahlung zurückgeführt. Insgesamt summiert sich die Forderung von Telefonica auf 891,90. Ich finde, dass das vertragswidrige Verhalten auf Seite der Telefonica Germany liegt.

Dazu möchten die nun Geld machen an zunächst zahlende Kunden. Somit würde ich jetzt gerne Telefonica auffordern zu entgegnen. Und zwar ganze 3 mal 891,90 als Entschädigung. Nun war der Chef der Telefonica gerade heute bei mir und wollte ohne Pfändungs und Überweisungsbeschluß gleich unpfändbare Haushaltsgeräte pfänden." Ich habe hier einen vollstreckbaren Titel". Haha, und ich lebe hinterm Mond.

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: 2675,70


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


11.03.2018 | 13:09
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Zitat: "Nun war der Chef der Telefonica gerade heute bei mir und wollte ohne Pfändungs und Überweisungsbeschluß gleich unpfändbare Haushaltsgeräte pfänden. "

Ah ja. Mehr Kommentar wohl überflüssig.



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